Juli 2009
DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN
Die Verordnung für die Änderung bei der Verordnung über die Gründung und Tätigkeit der Leasing, Faktoring und Finanzunternehmen wurde im Amtsblatt mit der Nummer 27270 veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Die Verordnung beinhaltet neue Regelungen über die Verordnung über die Gründung und Tätigkeit der Leasing, Faktoring und Finanzunternehmen die am 10.10.2006 im Amtsblatt mit der Nummer 26315 veröffentlicht wurde. Mit der Verordnung wurde Artikel 21 mit dem Titel Kürzung der Frist geändert.
Nach der neuen Regelung ist die Übertragung der Grundstücke die Thema zur Leasing sind, an den Mieter möglich, wenn die Parteien sich darüber einigen, dass alle Risiken des Vermieters beseitigt sind. Hier ist die Voraussetzung dass dies dem Unternehmen mitgeteilt wird. Somit ist es möglich das die Frist von 4 Jahren nicht abgewartet werden muss (trotzdem darf die Frist nicht weniger als 2 Jahre sein). Diese Verordnung wird auch bei den Leasing Verträgen Anwendung finden, die vor der in Krafttretung der Verordnung abgeschlossen wurden.
DAS GESETZ ÜBER DIE TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT IST VERÖFFENTLICHT
Das Gesetz über die türkische Staatsangehörigkeit wurde am 12.06.2009 im Amtsblatt mit der Nummer 27256 veröffentlicht und is am gleichen Tag in Kraft getreten. Das Gesetz beiinhaltet Regelungen der Prozedur über den Erwerb und den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit.
Nach dem Gesetz ist der Erwerb in zwei Wegen möglich. Von diesem ist das Erste die Geburt und das zweite der nachheriger Erwerb. Der Erwerb mit der Geburt, ist ab der Geburt gültig und hängt von dem Ort der Geburt oder dem Stamm ab. Der nachheriger Erwerb erfolgt durch die Entscheidung der befugten Behörde, durch Adoptierung oder mit der Wahlentscheidung. Damit nach der Entscheidung der Behörde die Staatsangehörigkeit erworben werden kann, muss die Person die Voraussetzungen die im Gesetz beschrieben sind erfüllen. Aber das der Ausländer diese Voraussetzung erfüllt, heisst nicht das er alle Rechte unbegrenzt erwirbt.
Das Gesetz beinhaltet spezielle Regelungen für die Ausländer die die Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung des Ministerrats erworben haben. Diese sind Ausländer die in die Türkei Industrieanlagen bringen, die in den Feldern von Wissenschaft, Technologie, Ekonomie, Sozial, Sport und Kultur aussergewöhnliche Leistungen erbringen oder erbringen können. Für diese Ausländer muss durch das Ministerrat ein begründeter Antrag gestellt werden. Dazu gehören auch die Ausländer und Migranten über denen es entschieden wird, das der Erwerb der Staatsangehörigkeit erforderlich ist.
Nach dem Artikel 13 des Gesetzes können die Personen, die von der Staatsangehörigkeit durch einem Erlaubnis ausgetreten sind, die die Staatsangehörigkeit in der Verbindung mit dem Vater oder Mutter verloren haben, ohne der Voraussetzung des Aufenthalts mit der bestimmten Frist, die türkische Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung des Ministerrats zurück erwerben. Die Voraussetzung dafür ist, das sie in der Türkei 3 Jahre resident waren.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch eine Heirat ist dann möglich, wenn der Ausländer mindestens 3 Jahre mit dem/der türkischen/r Staatsangehörigen/r verheiratet bleibt. Die Person die durch einen/einer türkischen/r Staatsangehörigen/r adoptiert wird, erwirbt die Staatsangehörigkeit ab der Zeit der Adoptierung.
Der dritter Teil des Gesetzes regelt den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Danach kann die türkische Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung der ermächtigten Amtsstelle oder durch die eigene Entscheidung verloren werden. Bei der Entscheidung der ermächtigten Amtsstelle handelt es sich um eine Entlassung, Ausscheidung oder die Nichtigkeitserklärung der Entscheidung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit.
DIE VERORDNUNG FÜR REDISKONT UND VORSCHUSSZINSEN IST VERÖFFENTLICHT
Die Verordnung ist am 12.06.2009 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt mit der Nummer 27256 in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Zentralbank der türkischen Republik die Zinsen für %18 bestimmt, die bei den Rediskont Transaktionen für die Wechsel dessen Verfalltag höchstens 3 Monate gibt. Für die Vorschusstransaktionen wurden die Zinsen für %19 bestimmt.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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