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Rundschreiben November 2009
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Juli 2009

DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN

Die Verordnung für die Änderung bei der Verordnung über die Gründung und Tätigkeit der Leasing, Faktoring und Finanzunternehmen wurde im Amtsblatt mit der Nummer 27270 veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Die Verordnung beinhaltet neue Regelungen über die Verordnung über die Gründung und Tätigkeit der Leasing, Faktoring und Finanzunternehmen die am 10.10.2006 im Amtsblatt mit der Nummer 26315 veröffentlicht wurde. Mit der Verordnung wurde Artikel 21 mit dem Titel Kürzung der Frist geändert.

Nach der neuen Regelung ist die Übertragung der Grundstücke die Thema zur Leasing sind, an den Mieter möglich, wenn die Parteien sich darüber einigen, dass alle Risiken des Vermieters beseitigt sind. Hier ist die Voraussetzung dass dies dem Unternehmen mitgeteilt wird. Somit ist es möglich das die Frist von 4 Jahren nicht abgewartet werden muss (trotzdem darf die Frist nicht weniger als 2 Jahre sein). Diese Verordnung wird auch bei den Leasing Verträgen Anwendung finden, die vor der in Krafttretung der Verordnung abgeschlossen wurden.

DAS GESETZ ÜBER DIE TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT IST VERÖFFENTLICHT

Das Gesetz über die türkische Staatsangehörigkeit wurde am 12.06.2009 im Amtsblatt mit der Nummer 27256 veröffentlicht und is am gleichen Tag in Kraft getreten. Das Gesetz beiinhaltet Regelungen der Prozedur über den Erwerb und den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit.

Nach dem Gesetz ist der Erwerb in zwei Wegen möglich. Von diesem ist das Erste die Geburt und das zweite der nachheriger Erwerb. Der Erwerb mit der Geburt, ist ab der Geburt gültig und hängt von dem Ort der Geburt oder dem Stamm ab. Der nachheriger Erwerb erfolgt durch die Entscheidung der befugten Behörde, durch Adoptierung oder mit der Wahlentscheidung. Damit nach der Entscheidung der Behörde die Staatsangehörigkeit erworben werden kann, muss die Person die Voraussetzungen die im Gesetz beschrieben sind erfüllen. Aber das der Ausländer diese Voraussetzung erfüllt, heisst nicht das er alle Rechte unbegrenzt erwirbt.

Das Gesetz beinhaltet spezielle Regelungen für die Ausländer die die Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung des Ministerrats erworben haben. Diese sind Ausländer die in die Türkei Industrieanlagen bringen, die in den Feldern von Wissenschaft, Technologie, Ekonomie, Sozial, Sport und Kultur aussergewöhnliche Leistungen erbringen oder erbringen können. Für diese Ausländer muss durch das Ministerrat ein begründeter Antrag gestellt werden. Dazu gehören auch die Ausländer und Migranten über denen es entschieden wird, das der Erwerb der Staatsangehörigkeit erforderlich ist.

Nach dem Artikel 13 des Gesetzes können die Personen, die von der Staatsangehörigkeit durch einem Erlaubnis ausgetreten sind, die die Staatsangehörigkeit in der Verbindung mit dem Vater oder Mutter verloren haben, ohne der Voraussetzung des Aufenthalts mit der bestimmten Frist, die türkische Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung des Ministerrats zurück erwerben. Die Voraussetzung dafür ist, das sie in der Türkei 3 Jahre resident waren.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch eine Heirat ist dann möglich, wenn der Ausländer mindestens 3 Jahre mit dem/der türkischen/r Staatsangehörigen/r verheiratet bleibt. Die Person die durch einen/einer türkischen/r Staatsangehörigen/r adoptiert wird, erwirbt die Staatsangehörigkeit ab der Zeit der Adoptierung.

Der dritter Teil des Gesetzes regelt den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Danach kann die türkische Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung der ermächtigten Amtsstelle oder durch die eigene Entscheidung verloren werden. Bei der Entscheidung der ermächtigten Amtsstelle handelt es sich um eine Entlassung, Ausscheidung oder die Nichtigkeitserklärung der Entscheidung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit.

DIE VERORDNUNG FÜR REDISKONT UND VORSCHUSSZINSEN IST VERÖFFENTLICHT

Die Verordnung ist am 12.06.2009 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt mit der Nummer 27256 in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Zentralbank der türkischen Republik die Zinsen für %18 bestimmt, die bei den Rediskont Transaktionen für die Wechsel dessen Verfalltag höchstens 3 Monate gibt. Für die Vorschusstransaktionen wurden die Zinsen für %19 bestimmt.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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