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Rundschreiben November 2009
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Februar 2009

DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER

Am 15 Ocak 2009 wurde im Amtsblatt mit der Nummer 27111, Reihe Nummer 2009/1 die Ankündigung der Änderung der “Ankündigung der Regelung über das Gesetz für die Zahlungen der Schecks und der Schutz der Scheckinhaber” veröffentlicht. Die Ankündigung wird ab 26. Januar 2009 in Kraft treten.

Durch die erwhähnte Änderung wurde die Ankündigung der Regelung über das Gesetz für die Zahlungen der Schecks und der Schutz der Scheckinhaber vom 09.04.2003, veröffentlicht im Amtsblatt mit der Nummer 2574, Reihe Nummer 2003/1 geändert. Dies wurde durch die Ankündigung mit der Reihe Nummer 2008/1 und abgeänderter Artikel 6 wie im folgenden geregelt: Die Summe mit der “435 YTL” wurde als “435 YTL” geändert.

Somit wurde der Artikel der Ankündigung wie im folgenden neu geregelt: “Falls der Scheck ungedeckt ist, ist die Bank verpflichtet, bis zu 470 TL für jede Scheck Seite zu bezahlen. Falls nur ein teil vom Scheck bezahlt werden kann, wird die Bank den Rest bis zu 470 TL bezahlen.”

DIE VERORDNUNG FÜR KURZARBEIT UND KURZARBEITSFONDS WURDE VERÖFFENTLICHT

Die Verordnung für “Kurzarbeit und Kurzarbeitsfonds” wurde am 13 Januar 2009 im Amtsblatt mit der Nummer 27109 veröffentlicht.

Die Verordnung wurde nach dem zusätzlichen zweiten Artikel des Arbeitslosenversicherungsgesetz mit der Nummer 4447 vorbereitet. Die Verordnung regelt die Grundlage und das Verfahren für die Entscheidung durch das Ministerat über die Kurzarbeitsfondszahlung an die Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber nach einem Arbeitsvertrag beauftragt und bezahlt werden, falls die wöchentlichen Arbeitsstunden gemindert oder die Geschäftsätigkeit ganz oder für eine Weile angehalten werden muss, weil eine ekonomische Krise oder eine höhere Gewalt auftritt.

Falls die erwähnten Gründe auftreten, hat der Auftraggeber das Recht, eine Kurzarbeit zu beantragen. Dies wird durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitsamt oder wenn es eine Arbeitsgewerkschaft gibt, dort gestellt.

Der Kurzarbeitsantrag wird erstens bei der Arbeitsgewerkschaft bewertet. Falls eine positive Entscheidung getroffen wird, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeitsfonds erhalten. Voraussetzungen sind; dass der Antrag des Arbeitsgebers für die Kurzarbeit vom Ministerat als geeignet bewertet wird, dass der Arbeitnehmer für eine Kurzarbeitsfondszahlung einen Antrag gestellt hat, dass beim Anfang der Kurzarbeit durch die Zahlung seiner Premien an die Kurzarbeitsfonds das Recht bekommen hat.

Die Kurzarbeitsfrist kann nicht mehr als 3 Monate sein und ist mit der Summe des Arbeitslosengelds begrenzt. Falls die Kurzarbeit wegen der höheren Gewalt gemacht wird, wird die Frist nach einer Woche anfangen. Mit der Zahlung des Kurzarbeitsfonds wird in den folgenden Situationen aufgehört: Falls der Arbeitnehmer eine Arbeit findet, falls er Altersruhegeld bekommt, wenn er wegen irgendeinem Grund verhaftet wird, wenn er wegen irgendeinem rechtlichen Grund wegen einer Arbeitspflichtstrafe die Arbeit verlassen muss, oder wenn die Zahlung der vorläufigen Arbeitsunfähigkeit anfängt.

Mit der Veröffentlichung der erwähnten Verordnung vom 31/3/2004 im Amtsblatt mit der Nummer 25419 wurde die Verordnung der Kurzarbeit und Kurzarbeitsfonds aufgehoben.

DIE ANKÜNDIGUNG DER REGELUNGEN FÜR DIE ANTEILE DIE VOM STIMMRECHT AUSGESCHLOSSEN SIND

Die Ankündigung über die “Regelungen für die Anteile die vom Stimmrecht ausgeschlossen sind” wurde am 21 Januar 2009 im Amtsblatt mit der Nummer 27117 veröffentlicht, welches die Regelungen über die Anteile die vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, die öffentlich aufgelegt werden, und die Rechte der Anteilsinhaber enthält. Die Ankündigung wurde nach dem Artikel 14/A des Kapitalmarktgesetzes vom 28.07.1981, mit der Nummer 2499 veröffentlicht wurde, welches die Auschliessung der Anteile ohne Stimmrechte und diesbezügliche Regelungen enthält.

Aktiengesellschaften können durch Stammkapitalerhöhung die Anteile die keine Stimmrechte haben, auschliessen. Anteile ohne Stimmrechte können auf dem Inhaber lautend oder auch auf dem Namen lautend ausgeschlossen werden. Dafür muss der Nominalwert des Anteils ohne Stimmrecht, mit dem Nominalwert von den Anteilen die ein Stimmrecht haben oder falls es andere Nominalwerte gibt, mit denen, gleich sein.

Danach ist es möglich dass Aktiengesellschaften, Anteile die keine Stimmrechte haben ausschliessen; falls es diesbezüglich eine Regelung besteht, falls der zuständige Organ der Gesellschaft für die Auschliessung des Anteils entschieden hat und falls es in dem Hauptgesellschaftervertrag den Anteilen ohne Stimmrechte ausser unentgeltlicher Anteilserwerb Vorrecht erteilt wurde und bei dem Gewinanteil das Vorrechtanteil bestimmt wurde.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung wurde die Verordnung mit der Seriennummer I, Nr. 30, das am 20.03.2003 im Amtsblatt mit der Nummer 25054 veröffetnlicht wurde, aufgehoben.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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