Januar 2009
DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT
“Die Verordnung über den Grundstückserwerb durch Gesellschaften mit ausländischem Kapital” wurde am 12.11.2008 im Amtsblatt mit der Nummer 27052 veröffentlicht und ist am gleichen Tag inkraftgetreten. Die Verordnung wurde nach Artikel 36 Paragraph 4 des Grundbuchgesetzes (Tapu Kanunu) mit der Nummer 2644 (am 22/12/1934 inkraftgetreten) vorbereitet. Die Verordnung regelt den Grundstückserwerb oder den Erwerb der beschränkten Rechte und diesbezügliche Nutzungsrechte durch die ausländischen Investoren, die in der Türkei Gesellschaften gegründet haben oder die an türkischen Gesellschaften Gesellschafter sind.
Die Gesellschaften, die durch ausländische Investoren gegründet worden sind oder dessen Gesellschafter ausländische Investoren sind, können nach der neuen Verordnung erst dann Grundstücke erwerben, nachdem die Kommission der Präfektur die erforderliche Bewertung zu Ende gebracht hat. Gesellschaften, die in der Türkei Grundstücke oder beschränkte dingliche Recht erwerben möchten, müssen nach Artikel 4 der Verordnung mit den erforderlichen Unterlagen sich an die Planungs und Koordinations Verwaltung der Präfektur wenden.
Die Präfektur wird nachfragen ob das Grundstück, das durch die Gesellschaft erworben wird; in der verbotenen, Sicherheits- oder strategische Militärzone oder private Sicherheitszone ist, und falls es in dieser Zone ist, ob der Erwerb geeignet ist. Es wird auch nachgefragt ob der Erwerb des Grundstücks für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlich ist.
Falls die Gesellschaft einen beschränkten dinglichen Recht erwerben möchte, wird die Präfektur die Kontrolle durchführen, ob dieser Erwerb für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlich ist. Falls die Bewertungen der Präfektur positiv sind, wird die Anfrage für den Erwerb des Grundstücks oder des beschränkten dinglichen Rechts durch die Gesellschaft positiv beantwortet. Das Ergebnis wird der Gesellschaft und dem Grundbuchamt mitgeteilt.
Die Verordnung wurde für die Gesellschaften geregelt, die durch ausländische Investoren in der Türkei gegründet worden sind oder dessen Gesellschafter ausländische Investoren sind. Auch die Gesellschaften, die türkisches Kapital besitzen die aber nach der Gründung ausländisches Kapital eingenommen haben, unterliegen dieser Verordnung.
DIE TÜRKISCHE ANWALTSKAMMERUNION HAT DIE VERORDNUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER RECHTSBEISTANDSVERORDNUNG VERÖFFENTLICHT
Die Verordnung “Änderung der Rechtsbeistandsverordnung durch die türkischen Anwaltskammerunion” wurde am 18 Dezember 2008 mit der Nummer 27084 veröffentlicht und ist am gleichen Tag inkfraftgetreten.
Die Verordnung beinhaltet die Änderungen über den 7. Artikel Paragraph 1 der Rechtsbeistandsverordnung der Anwaltskammerunion das in dem Amtsblatt mit der Nummer 25418 am 30 März 2004 inkraftgetreten ist.
Nach dem 7. Artikel Paragraph 1 der Verordnung, wurde dem Anwalt, der für ein Rechtsbeistand beauftragt wurde, das festgesetzte Anwaltshonorar, das nach dem Anwaltstarif bestimmt wurde, im Voraus bezahlt. Nach der neuen Regelung wird der Anwalt, der für den Rechtsbeistand beauftragt wird, bis zu drei Fach des festgesetzten Anwaltshonorar, nach der Entscheidung der Anwaltskammerverwaltung im Voraus bezahlt. Artikel 7 Paragraph 1 wurde nicht geändert. Nach diesem Paragraph können für eine Akte nicht mehrere Anwälte beauftragt werden. In Artikel 7 Paragraph 1 ist auch geregelt, dass der Anwalt, der anstatt dem vorherigen Anwalt, der für die Akte nicht mehr zuständig ist, eintritt, wie der voheriger Anwalt bezahlt wird. Dieses Paragraph wurde auch nicht geändert.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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