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Rundschreiben November 2009
Monatlicher Rechtsblatt Mai 2010 - Anpassungsklage
Sonder Rundschreiben - Bauverträge und die Sanierungslage
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Januar 2009

DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT

“Die Verordnung über den Grundstückserwerb durch Gesellschaften mit ausländischem Kapital” wurde am 12.11.2008 im Amtsblatt mit der Nummer 27052 veröffentlicht und ist am gleichen Tag inkraftgetreten. Die Verordnung wurde nach Artikel 36 Paragraph 4 des Grundbuchgesetzes (Tapu Kanunu) mit der Nummer 2644 (am 22/12/1934 inkraftgetreten) vorbereitet. Die Verordnung regelt den Grundstückserwerb oder den Erwerb der beschränkten Rechte und diesbezügliche Nutzungsrechte durch die ausländischen Investoren, die in der Türkei Gesellschaften gegründet haben oder die an türkischen Gesellschaften Gesellschafter sind.

Die Gesellschaften, die durch ausländische Investoren gegründet worden sind oder dessen Gesellschafter ausländische Investoren sind, können nach der neuen Verordnung erst dann Grundstücke erwerben, nachdem die Kommission der Präfektur die erforderliche Bewertung zu Ende gebracht hat. Gesellschaften, die in der Türkei Grundstücke oder beschränkte dingliche Recht erwerben möchten, müssen nach Artikel 4 der Verordnung mit den erforderlichen Unterlagen sich an die Planungs und Koordinations Verwaltung der Präfektur wenden.

Die Präfektur wird nachfragen ob das Grundstück, das durch die Gesellschaft erworben wird; in der verbotenen, Sicherheits- oder strategische Militärzone oder private Sicherheitszone ist, und falls es in dieser Zone ist, ob der Erwerb geeignet ist. Es wird auch nachgefragt ob der Erwerb des Grundstücks für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlich ist.

Falls die Gesellschaft einen beschränkten dinglichen Recht erwerben möchte, wird die Präfektur die Kontrolle durchführen, ob dieser Erwerb für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlich ist. Falls die Bewertungen der Präfektur positiv sind, wird die Anfrage für den Erwerb des Grundstücks oder des beschränkten dinglichen Rechts durch die Gesellschaft positiv beantwortet. Das Ergebnis wird der Gesellschaft und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Die Verordnung wurde für die Gesellschaften geregelt, die durch ausländische Investoren in der Türkei gegründet worden sind oder dessen Gesellschafter ausländische Investoren sind. Auch die Gesellschaften, die türkisches Kapital besitzen die aber nach der Gründung ausländisches Kapital eingenommen haben, unterliegen dieser Verordnung.

DIE TÜRKISCHE ANWALTSKAMMERUNION HAT DIE VERORDNUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER RECHTSBEISTANDSVERORDNUNG VERÖFFENTLICHT

Die Verordnung “Änderung der Rechtsbeistandsverordnung durch die türkischen Anwaltskammerunion” wurde am 18 Dezember 2008 mit der Nummer 27084 veröffentlicht und ist am gleichen Tag inkfraftgetreten.

Die Verordnung beinhaltet die Änderungen über den 7. Artikel Paragraph 1 der Rechtsbeistandsverordnung der Anwaltskammerunion das in dem Amtsblatt mit der Nummer 25418 am 30 März 2004 inkraftgetreten ist.

Nach dem 7. Artikel Paragraph 1 der Verordnung, wurde dem Anwalt, der für ein Rechtsbeistand beauftragt wurde, das festgesetzte Anwaltshonorar, das nach dem Anwaltstarif bestimmt wurde, im Voraus bezahlt. Nach der neuen Regelung wird der Anwalt, der für den Rechtsbeistand beauftragt wird, bis zu drei Fach des festgesetzten Anwaltshonorar, nach der Entscheidung der Anwaltskammerverwaltung im Voraus bezahlt. Artikel 7 Paragraph 1 wurde nicht geändert. Nach diesem Paragraph können für eine Akte nicht mehrere Anwälte beauftragt werden. In Artikel 7 Paragraph 1 ist auch geregelt, dass der Anwalt, der anstatt dem vorherigen Anwalt, der für die Akte nicht mehr zuständig ist, eintritt, wie der voheriger Anwalt bezahlt wird. Dieses Paragraph wurde auch nicht geändert.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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