Rundschreiben
Rundschreiben November 2009
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Sonder Rundschreiben - Bauverträge und die Sanierungslage
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Dezember 2008

DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT

Mit der Verfassungsgerichtsentscheidung, die am 13.11.2008 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde Artikel 132/13 des Bankgesetzes mit der Nummer 5411 für nichtig erklärt. Dieser Artikel wurde wie im Folgenden geregelt: “Es werden die Regelungen in Artikel 22 des Passgesetzes mit der Nummer 5682 für die rechtlichen Vertreter der natürlichen und juristischen Personen Anwendung finden, falls das Fonds dies erfordert”. Artikel 22 des Passgesetzes regelt die Lagen, in denen es verboten ist, Pass und Ausweise zu erteilen.

Der Kläger hat gegenüber das Auslandsverbot für die gemeinschaftlichen Schuldner und solidarischen Bürger der Gesellschaftsgruppen, die von den Banken, die ihre Gesellschafterrechte (ausser Gewinnrechte), Verwaltungs und Kontrollrechte an das Einsparung-Bankeinlage Versicherungs Fond (Tasarruf Mevduatý Sigorta Fonu) übergeben haben, beim Verfassungsgericht eine Nichtigkeitsklage erhoben. Der Kläger hatte gemeint, dass dieser Artikel den Artikeln 13 und 23 des Grundgesetzes widersprochen haben.

Nach Artikel 13 des Grundgesetzes, sind die Grundrechte und Freiheite nur mit den Gründen, die im Grundgesetz geschildert sind zu begrenzen. Diese Beschränkungen können nur durch Gesetze ausgeübt werden und sind auch nur dann rechtsgemäss, soweit sie dem Wortlaut, der Natur, der demokratischen Gesellschaftsordnung und laizistische Republik nicht widersprechen.

Das Auslandsverbot kann nur durch Artikel 23 des Grundgesetzes beschränkt werden. In Artikel 23 sind die besonderen Beschränkungen geregelt. In Artikel 23 sind die Beschränkungsgründe die Staatsangehörigkeitspflichten, Strafbefragungen und Verfolgungen.

Das die Reisefreiheit der Schuldner wegen Schulden, die als Staatsangehörigkeitspflichten nicht zu bewerten sind, und ohne das sie im Grundgesetz geregelt sind, begrenzt wird, ist gem. des Artikel 23 des Grundgesetzes rechtswidrig.

Nach den oben angegebenen Gründen hat das Verfassungsgericht Paragraph 13 des Artikels 132 des Bankgesetzes für nichtig erklärt.

DIE GEWINNSTEUER DER GEWINNE DURCH DIE AKTIEN DER VOLLSTÄNDIG VERPLICHTETEN NATÜRLICHE UND JURISTISCHE PERSONEN IST 0%

Nach dem Erlass mit der Nummer 2006/10731 am 22.07.2006 werden die natürliche und juristische Personen für ihre Gewinne die sie durch ihre Aktien erwerben 0 % Gewinnsteuer bezahlen. Diese Regelung ist ab dem 14.11.2008 in Kraft getreten. Vor diesem Datum war diese Regelung nur für begrenzte verplichtete natürliche und juristische Personen gültig. (Vorläufiges Artikel 67 des Gewinnsteuergesetzes).

DAS GESETZ FÜR ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION IST TEILWEISE IN KRAFT GETRETEN

Am 10.11.2008 wurde das Gesetz für elektronische Kommunikation im Amtsblatt mit der Nummer 27050 veröffentlicht. Nach dem ersten Artikel ist der Zweck dieses Gesetzes wie im Folgenden geklärt: mit der Kontrolle und Verwaltung die Konkurrenz im elektronischen kommunikation Sektor zu schaffen, die Rechte der Verbraucher zu schützen, die Dienste im ganzen Land zu verbreiten, die Quellen effektiv zu benutzen, neue Investitionen zu fördern und technologische Entwicklungen der Infrastruktur der Kommunikationen und Dienste und diesbezügliche Regelungen zu bestimmen. Die Regelungen bezüglich der Ermächtigungen werden in 6 Monaten, nachdem dieses Gesetz veröffentlicht ist, in Kraft treten. Die weiteren Regelungen werden mit der Veröffentlichung in Kraft treten.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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