Dezember 2008
DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT
Mit der Verfassungsgerichtsentscheidung, die am 13.11.2008 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde Artikel 132/13 des Bankgesetzes mit der Nummer 5411 für nichtig erklärt. Dieser Artikel wurde wie im Folgenden geregelt: “Es werden die Regelungen in Artikel 22 des Passgesetzes mit der Nummer 5682 für die rechtlichen Vertreter der natürlichen und juristischen Personen Anwendung finden, falls das Fonds dies erfordert”. Artikel 22 des Passgesetzes regelt die Lagen, in denen es verboten ist, Pass und Ausweise zu erteilen.
Der Kläger hat gegenüber das Auslandsverbot für die gemeinschaftlichen Schuldner und solidarischen Bürger der Gesellschaftsgruppen, die von den Banken, die ihre Gesellschafterrechte (ausser Gewinnrechte), Verwaltungs und Kontrollrechte an das Einsparung-Bankeinlage Versicherungs Fond (Tasarruf Mevduatý Sigorta Fonu) übergeben haben, beim Verfassungsgericht eine Nichtigkeitsklage erhoben. Der Kläger hatte gemeint, dass dieser Artikel den Artikeln 13 und 23 des Grundgesetzes widersprochen haben.
Nach Artikel 13 des Grundgesetzes, sind die Grundrechte und Freiheite nur mit den Gründen, die im Grundgesetz geschildert sind zu begrenzen. Diese Beschränkungen können nur durch Gesetze ausgeübt werden und sind auch nur dann rechtsgemäss, soweit sie dem Wortlaut, der Natur, der demokratischen Gesellschaftsordnung und laizistische Republik nicht widersprechen.
Das Auslandsverbot kann nur durch Artikel 23 des Grundgesetzes beschränkt werden. In Artikel 23 sind die besonderen Beschränkungen geregelt. In Artikel 23 sind die Beschränkungsgründe die Staatsangehörigkeitspflichten, Strafbefragungen und Verfolgungen.
Das die Reisefreiheit der Schuldner wegen Schulden, die als Staatsangehörigkeitspflichten nicht zu bewerten sind, und ohne das sie im Grundgesetz geregelt sind, begrenzt wird, ist gem. des Artikel 23 des Grundgesetzes rechtswidrig.
Nach den oben angegebenen Gründen hat das Verfassungsgericht Paragraph 13 des Artikels 132 des Bankgesetzes für nichtig erklärt.
DIE GEWINNSTEUER DER GEWINNE DURCH DIE AKTIEN DER VOLLSTÄNDIG VERPLICHTETEN NATÜRLICHE UND JURISTISCHE PERSONEN IST 0%
Nach dem Erlass mit der Nummer 2006/10731 am 22.07.2006 werden die natürliche und juristische Personen für ihre Gewinne die sie durch ihre Aktien erwerben 0 % Gewinnsteuer bezahlen. Diese Regelung ist ab dem 14.11.2008 in Kraft getreten. Vor diesem Datum war diese Regelung nur für begrenzte verplichtete natürliche und juristische Personen gültig. (Vorläufiges Artikel 67 des Gewinnsteuergesetzes).
DAS GESETZ FÜR ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION IST TEILWEISE IN KRAFT GETRETEN
Am 10.11.2008 wurde das Gesetz für elektronische Kommunikation im Amtsblatt mit der Nummer 27050 veröffentlicht. Nach dem ersten Artikel ist der Zweck dieses Gesetzes wie im Folgenden geklärt: mit der Kontrolle und Verwaltung die Konkurrenz im elektronischen kommunikation Sektor zu schaffen, die Rechte der Verbraucher zu schützen, die Dienste im ganzen Land zu verbreiten, die Quellen effektiv zu benutzen, neue Investitionen zu fördern und technologische Entwicklungen der Infrastruktur der Kommunikationen und Dienste und diesbezügliche Regelungen zu bestimmen. Die Regelungen bezüglich der Ermächtigungen werden in 6 Monaten, nachdem dieses Gesetz veröffentlicht ist, in Kraft treten. Die weiteren Regelungen werden mit der Veröffentlichung in Kraft treten.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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