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November 2008

DAS MINISTERIUM FÜR ENERGIE UND NATURRESSOURCEN ERLÄSST EINE NEUE VERORDNUNG ÜBER DAS BETREIBEN GEOTHERMISCHER QUELLEN ZUR ERZEUGUNG VON ELEKTRIZITÄT

Das Ministerium für Energie und Naturressourcen hat eine Verordnung erlassen, welche am 14. Oktober 2008 mit der Amtsblattnummer 27024 veröffentlicht wurde, um den Energiebereich zu regeln. Damit will das Ministerium einerseits die Deckung des ansteigenden Energiebedarfes ermöglichen, andererseits die Entwicklung der Privatwirtschaft in diesem Bereich vorantreiben.

Im Rahmen der oben erwähnten Verordnung werden die Betriebskonzessionen für Privatunternehmen zum Betreiben von geothermischen Quellen geregelt. In der Verordnung werden ausserdem die zuständigen Stellen, das Konzessionsverfahren zur Erteilung der Konzessionen und die Bestimmungen über die Enteignung privater Grundstücke, auf denen sich solche geothermischen Quellen befinden, die enteignet werden müssen, wenn keine anderweitige Möglichkeit zur Nutzung der Geothermalquelle auf dem betroffenen Privatgrundstück besteht, genannt. Art. 4 und 5 der Verordnung zeigen explizit die Abläufe bezüglich der Einreichung eines Konzessionsgesuches und der Vorgänge bezüglich Enteignungsentscheiden, wie diese von den betroffenen Privatpersonen und den Behörden handzuhaben sind.

Gemäss dem Art. 4 der Verordnung; „Der Inhaber einer Konzession zum Betreiben einer Thermalquelle hat für seine Tätigkeiten die Erlaubnis des Eigentümers des betroffenen Grundstückes einzuholen, wenn sich das betroffene Grundstück im Eigentum einer Privatperson befindet. Findet der Konzessionsinhaber mit dem Grundstückeigentümer keine Einigung über Bohrungsstellen, Verlegung diverser Leitungen sowie technische Anlagen usw., welche für die Ausübung seiner Tätigkeit bzw. für die Erzeugung der Elektrizität als Konzessionsinhaber notwendig sind, kann er das Amt um die Enteignung des betroffenen Grundstückes ersuchen. Die zuständige Verwaltungsstelle hat das Enteignungsgesuch innerhalb eines Monates zu entscheiden. Wenn das Enteignungsgesuch des Konzessionsinhabers begründet ist, stellt die zuständige Stelle das Bestehen von öffentlichen Interessen fest. Die privaten Grundstücke, die von den Konzessionsinhabern zur Elektrizitätserzeugung benötigt werden, sind gemäss Art. 12 des mit 5686 numerierten Gesetzes über Geothermal- und Mineralwasserquellen zu enteignen.“

Neben den Bestimmungen über die Enteignungsvoraussetzungen regelt die Verordnung in Art. 5 die Abläufe, wie ein Gesuch um die Enteignung eines privaten Grundstückes einzureichen ist; „(1) Juristische Personen, welche zum Zwecke der Elektrizitätserzeugung eine Betriebskonzession erlangt haben, sind von der zuständigen Verwaltungsstelle innerhalb 15 Tagen an die EPDK zu melden. Innerhalb von drei Monaten nach der Erteilung der Betriebsbewilligung ersucht die juristische Person die EPDK um die Erteilung der Konzession. Juristische Personen, die innerhalb dieser Zeit kein Gesuch um Erteilung der Konzession an die EPDK einreichten, sind innerhalb von fünfzehn Tagen der zuständigen Verwaltungsstelle zu melden.“


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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