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September 2008

Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können.

Die am 29.07.2008 im Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung Nr. 268 über die Einkommenssteuer handelt von der Einziehung und Zahlung im Mietverfahren. Diese können nur noch durch Banken oder auf Postwege überwiesen werden und müssen durch Dokumente beurkundet werden können. Hierzu wurden folgende Erläuterungen gemacht:


- Diejenigen, deren monatliche Mieteinnahmen 500 YTL und mehr betragen,
- diejenigen die Arbeitsräume vermieten und für die Vermieter

Bezüglich der Zahlung des Mietzinses müssen ab dem 01.11.2008 die Zahlungen durch Banken und Poststellen oder durch den Vorsitzenden der Telegrafen – Organisationseinrichtung erfolgen. Die dazugehörigen Dokumente besitzen Dokumentationscharakter.

Hierduch wird der Vermieter von Arbeitsräumen oder Wohnungen verpflichtet, dem Mieter seine Bankverbindung mitzuteilen. Dadurch wird eine Zahlung per Hand verhindert.

Die Verpflichtung zur Beurkundung entfällt bei folgenden Ausnahmen:

- Jede Wohnung dessen monatliche Mieteinnahmen 500 YTL unterschreit und
- durch Gericht – oder Insolvenzverfahren eingenommene Wohn – und Arbeitsplatzmieteinnahmen Verpflichtungen die zugestellt werden sind nicht mitumpfangen.

In dem Fall dass die Mieteinnahmen weniger als 500 YTL beträgt, ist geregelt, dass auch die Übergabe per Hand möglich ist.

Durch Naturalleistung geleistete Zahlungen sind ebenfalls nicht mitumpfangen.

Während bei Mietwohnungen die Untergrenze bei 500 YTL liegt, besteht bei der Zahlung von Arbeitsmieträumen keine Untergrenze. Die Einnahmen von Arbeitsmieträumen müssen daher ausnahmslos durch Bank oder Postwege durchgeführt werden.

Mit der Voraussetzung dass die Überweisung oder Einzahlung durch Bank oder Post und dem Vorsitzenden der Telegraf – Organisationseinrichtung vorgenommen wird und dabei Zahlungsformen wie Scheck oder Kreditkarten benutzt werden, werden die Dokumente bzgl. dieser Zahlungen als beurkundete Dokumente erachtet. Dies gilt ebenso für Zahlungen die durch das Online – Bankingsystem der Banken vorgenommen werden.

Die strafverfahrensrechtlichen Konsequenzen dieser Bekanntmachung;

Nach § 355 des Steuerverfahrensgesetzes wird denjenigen die sich nicht an die Vorschrift des § 257 halten, also beispielsweise diejenigen, die Mietzahlungen nicht durch die Bank oder auf Postwege verwirklichen sondern durch Hand zahlen, ist geregelt, dass der Wohnungsvermieter oder der Arbeitsplatzvermieter wegen Ordnungswidrigkeit bestraft wird.

Es ist auffällig, dass diese Bekanntmachung sich an natürliche Personen richtet.

Wenn die Vermietung zwischen zwei Institutionen stattfindet oder der Vermieter eine Institution oder Körperschaft darstellt, besteht keine Erläuterung darüber, ob diese Bekanntmachung (268) auch auf diese anwendbar ist. Allerdings ist durch Nr. 332 der allgemeinen Bekanntmachung des Steuerverfahrensgesetzes geregelt, dass die wirtschaftlichen Betätigungen der Verpflichteten die sie untereinander oder mit Verbrauchern durch Waren oder Dienstleistungsentgelte erlangen und die 8000 YTL übersteigen durch Banken, private Dienstleistungseinrichtungen oder Post oder durch den Vorsitzenden der Telegrafen – Organisation durchgeführt werden müssen.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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