August 2008
Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer
Das Verfassungsgericht hat durch Urteil vom 11.4.2007 Artikel 35 Ziffer 7 und 8 der Grundbuchordnung, welche über den Eigentumserwerb von Ausländern handelt und teilweise für ungültig erklärt wurde sowie Art.38 (Nr. 4916) desselben Gesetzes, welches am 19.07.03 für ungültig erklärt wurde, neu geregelt.
Das Amtsblatt ‘Resmi Gazete’ hat am 15.07.08 unter der Nr. 26937 die Grundbuchordnung (Gesetzesnummer 5782) veröffentlicht.
Die Änderungen im ersten Artikel regeln die Gebiete, wo ausländische natürliche Personen und ausländische Gesellschaften Eigentum und beschränkt dingliche Rechte erwerben können. Ausserdem wird durch dieses Gesetz geregelt, dass der Ministerrat befugt ist, diese Gebiete festzusetzen.
In Bezug auf ausländische natürliche Personen wird offengelegt, dass sie “...Eigentum und selbständige und dauerhaft beschränkte dingliche Rechte erwerben können...” Hierdurch wird das Recht auf Erwerb von selbständigen beschränkt dinglichen Rechten geregelt. Der Bildung von an Sachen gebundenen oder nicht übertragbaren beschränkt dinglichen Rechten wird keine Möglichkeit gegeben. Als Beispiel hierfür kann man erwähnen, dass es nicht möglich ist, Wohnrecht, Niessbrauchsrecht, an Sachen gebundene oder nicht übertragbare Rechte zu bilden.
Es ist festgesetzt worden, dass das Grundeigentum, welches ausländische natürliche Personen auf der Basis von Hauptbezirken oder Bezirken erwerben können, im Rahmen von Ortbebauungsplänen insgesamt eine Fläche von 10 % dieser Gesamtflächen nicht überschreiten dürfen. Nach der Vorschrift dieses Gesetzes, wecles für ungültig erklärt wurde, wurde der Ministerrat befugt, diese Quote zu erhöhen. Nach der neuen Regelung wurde die Befugnis des Ministeriums darauf beschränkt, diese Quote senken zu dürfen, so dass die innerhalb des Bebauungsplans und des Ortbebauungsplanes verbleibende Fläche bis zu 10 % Grundeigentum und selbständige dauerhaft beschränkt dingliche Rechte erworben werden können.
Das Ministerium darf diese Quote, unter der Voraussetzung, dass die 10 % Quote nicht überschritten wird, ändern.
Da diese Regelung allerdings nur für ausländische natürliche Personen gilt, gibt es bezüglich der Quote, wieviel Grundeigentum ausländische Gesellschaften erwerben können, keine Begrenzung.
In Bezug darauf gibt es keine neue Regelung.
Durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 5782 wurde Art. 36 der Grundbuchordnung neu geregelt. Dieses Gesetz regelt, dass ausländische Investoren in der Türkei rechtsfähige Gesellschaften gründen und Grundeigentum oder beschränkt dingliche Rechte erwerben können.Weil in derselben Vorschrift “rechtsfähige Gesellschaften” zum Ausdruck gebracht werden, können Gesellschaften des bürgerlichen Rechts die nicht rechtsfähig sind wie beispielsweise das Konsortium, von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Es ist weiterhin auffällig, dass das Recht der Gesellschaften auf Erwerb von Grundeigentum unter der Voraussetzung steht, dass sie die im Hauptvertrag festgesetzte Tätigkeit fortsetzen.
Nach dem neuen Art. 36 kann ausserdem, dass auf solche Weise erworbenes Eigentum in der Türkei, an andere Gesellschaften übertragen sowie die Gesellschaft durch Aktienübertragung einer türkischen Gesellschaft zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden und hierdurch kann auch Grundeigentum übertragen werden.
Nach der geänderten Art. 35 kann die ausländische Gesellschaft in der Türkei im Falle der Liquidation, die Gesellschaftspartner (ausländische natürliche Personen) oder ausländische Gesellschaften im Ausland unter der Bedingung der Erfüllung der in Art. 35 genannten Voraussetzungen.
Weiterhin ist es nach dieser Vorschrift erforderlich, beim Erwerb von Grundstücken in Militärgebieten die Erlaubnis des Präsidenten des grossen Generalstabes oder durch das bevollmächtigte Kommando einzuholen und in besonderen Sicherheitsgebieten die Erlaubnis vom Regierungspräsidenten einzuholen.
Nach der vorübergehenden Änderung, die durch Art. 3 des Gesetzes Nr. 5782 bei der Gebührenordnung gemacht wurde, wird die Grösse des Grundeigentums und selbständig dauerhaft beschränkt dingliche Rechte, die ausländische natürliche Personen in Hauptbezirken und an Bezirken erwerben möchten, festgestellt. Bis die Feststellung beendet wird, können ausländische natürliche Personen durch den neuen Art. 35 Eigentum sowie beschränkt dingliche Rechte erweben.
Das neue Gesetz bezweckt die Verbesserung der Situation ausländischer natürlicher Personen und Körperschaften, die seit der Ungültigerklärung des Verfassungsgerichts das Recht auf Eigentumserwerb in bedeutsamer Weise nicht Gebrauch machen können. Dieses Gesetz hat das Recht der Ausländer auf Eigentumserwerb detaillierter geregelt. Aufgund von einigen Beschränkungen kann man jedoch nicht sagen, dass diese ausreichend sein wird.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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