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Juli 2008

Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen und das Gesetz zur Aenderung von einigen Gesetzen vom 6. Juni 2008, wurde das Gesetz mit der Nummer 6183 erheblich geändert.

Die wichtigsten Aenderungen sind folgende:
1 – Zu Artikel 3 wurden die folgenden Definitionen beigefügt: “die nicht einziehbaren öffentlich rechtliche Forderungen” und “die öffentlich rechtlichen Forderungen, welche festgestellt wurden, dass sie nicht einziehbar sind”.
2 – Zu Artikel 35 wurden noch 4 Paragraphen beigefügt. Nach den neuen Regelungen, ist der Anteilsübernehmer mit dem Übergeber in einer GmbH, für die öffentlich rechtlichen Forderungen, die vor der Übergabe aufgetreten sind, gemeinschaftlich verantwortlich. Falls in dem Zeitpunkt des Auftritts der Pflicht zur Zahlung der öffentlich rechtlichen Forderungen die Anteilsinhaber und die Direktoren verschiedene Personen sind, sind sie gemeinschaftlich verantwortlich.
3 – Mit dem neuen Artikel 36/A ist es möglich, den Schuldnern, die öffentlich rechtliche Schulden nach dem Steuerverfahrensgesetz und nach dem Zollgesetz haben, den Austritt aus dem Inland zu versagen. Nach diesen Regelungen können den Schuldnern, die die Zahlungsanforderungen nach Zustellung des Zahlungsbefehls innerhalb von 7 Tagen nicht begleichen, nach der Forderung der Einziehungsbehörde ein Auslandsverbot erteilen.
Das Gesetz sieht jedoch vor, dass ein Auslandsverbot nur bei einer Schuldenforderung erteilt werden kann welche höher als 100.000 YTL ist und und wo eine Sicherstellung der Schulden nicht erfolgt ist. 4 – Für die Verschiebung der öffentlich rechtlichen Forderungen, die für die rechtlichen Schulden die in Artikel 48 geregelt sind, für 2 Jahre und für die anderen Schulden für 5 Jahre getrennt wurden, wurde mit der neuen Regelung für jede Schuld eine Verjährungsfrist von 36 Jahren festgesetzt. Ebenso wurden auch die Voraussetzungen zur Aussetzung gemildert. Danach wurde die Sicherstellungsvoraussetzung für die Schulden die weniger als 50.000 YTL betragen aufgehoben und es kann ohne die Sicherstellung eine Aussetzung gefordert werden.

Das Thema Verbot zum Auslandseintritt wurde nochmals geregelt

Wie oben bereits erklaert, wird das Auslandsverbot für öffentlich rechtliche Schulden ab 100.000 YTL und für nicht sichergestellte Schulden erteilt. Das Ministerrat ist befugt, diese 100.000 YTL - Grenze, bis zu das zehnfache zu erhöhen, bis zur Hälfte zu mindern und nochmals zum gesetzlichen Betrag herunterzusetzen

Es ist möglich, dass durch Antrag an die Einziehungbehörde ein Auslandsverbot aufgehoben werden kann, wenn die öffentlich rechtliche Schuld beglichen wird; der Betrag sichergestellt werden kann; es festgestellt wird, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist oder die Behörden zur Anhaltung des Forderungsprozess entschieden haben.

Die Regelung zum Fahrzeugverkauf wurde geändert.

Mit der neuen Regelung des Artikel 18 werden alle Handlungen betreffend der Fahrzeuge (Verkauf/Übertragung), die ab dem 01.08.2008 ins Register eingetragen werden, ab diesem Zeitpunkt nur noch bei den “Verkehreintragungsfilialen oder Büros (trafik tescil þube veya bürolarý) vorgenommen. Übereignungen und Übertragungen die nicht bei diesen Stellen vorgenommen werden besitzen keine Gültigkeit.

Vor dieser Regelung waren für Übereignungen und Übertragungen von Fahrzeugen die Notare zuständig. In der Praxis kam es jedoch öfters vor, dass die Parteien diese notwendige Schriftform nicht einghalten haben um Kosten einzusparen. Dies führte zu dem Problem, dass der letzte Eigentümer des Fahrzeugs nicht mehr festgestellt werden konnte.

Es ist durchaus möglich, dass die neue Regelung Erfolg haben wird. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass das Personal dieser öffentlichen Stellen bereits vor dieser Regelung schon überlastet war und durch diese Regelung ein weiteres Erschwernis auftreten wird.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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