Juli 2008
Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen und das Gesetz zur Aenderung von einigen Gesetzen vom 6. Juni 2008, wurde das Gesetz mit der Nummer 6183 erheblich geändert.
Die wichtigsten Aenderungen sind folgende:
1 – Zu Artikel 3 wurden die folgenden Definitionen beigefügt: “die nicht einziehbaren öffentlich rechtliche Forderungen” und “die öffentlich rechtlichen Forderungen, welche festgestellt wurden, dass sie nicht einziehbar sind”.
2 – Zu Artikel 35 wurden noch 4 Paragraphen beigefügt. Nach den neuen Regelungen, ist der Anteilsübernehmer mit dem Übergeber in einer GmbH, für die öffentlich rechtlichen Forderungen, die vor der Übergabe aufgetreten sind, gemeinschaftlich verantwortlich. Falls in dem Zeitpunkt des Auftritts der Pflicht zur Zahlung der öffentlich rechtlichen Forderungen die Anteilsinhaber und die Direktoren verschiedene Personen sind, sind sie gemeinschaftlich verantwortlich.
3 – Mit dem neuen Artikel 36/A ist es möglich, den Schuldnern, die öffentlich rechtliche Schulden nach dem Steuerverfahrensgesetz und nach dem Zollgesetz haben, den Austritt aus dem Inland zu versagen. Nach diesen Regelungen können den Schuldnern, die die Zahlungsanforderungen nach Zustellung des Zahlungsbefehls innerhalb von 7 Tagen nicht begleichen, nach der Forderung der Einziehungsbehörde ein Auslandsverbot erteilen.
Das Gesetz sieht jedoch vor, dass ein Auslandsverbot nur bei einer Schuldenforderung erteilt werden kann welche höher als 100.000 YTL ist und und wo eine Sicherstellung der Schulden nicht erfolgt ist.
4 – Für die Verschiebung der öffentlich rechtlichen Forderungen, die für die rechtlichen Schulden die in Artikel 48 geregelt sind, für 2 Jahre und für die anderen Schulden für 5 Jahre getrennt wurden, wurde mit der neuen Regelung für jede Schuld eine Verjährungsfrist von 36 Jahren festgesetzt. Ebenso wurden auch die Voraussetzungen zur Aussetzung gemildert. Danach wurde die Sicherstellungsvoraussetzung für die Schulden die weniger als 50.000 YTL betragen aufgehoben und es kann ohne die Sicherstellung eine Aussetzung gefordert werden.
Das Thema Verbot zum Auslandseintritt wurde nochmals geregelt
Wie oben bereits erklaert, wird das Auslandsverbot für öffentlich rechtliche Schulden ab 100.000 YTL und für nicht sichergestellte Schulden erteilt. Das Ministerrat ist befugt, diese 100.000 YTL - Grenze, bis zu das zehnfache zu erhöhen, bis zur Hälfte zu mindern und nochmals zum gesetzlichen Betrag herunterzusetzen
Es ist möglich, dass durch Antrag an die Einziehungbehörde ein Auslandsverbot aufgehoben werden kann, wenn die öffentlich rechtliche Schuld beglichen wird; der Betrag sichergestellt werden kann; es festgestellt wird, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist oder die Behörden zur Anhaltung des Forderungsprozess entschieden haben.
Die Regelung zum Fahrzeugverkauf wurde geändert.
Mit der neuen Regelung des Artikel 18 werden alle Handlungen betreffend der Fahrzeuge (Verkauf/Übertragung), die ab dem 01.08.2008 ins Register eingetragen werden, ab diesem Zeitpunkt nur noch bei den “Verkehreintragungsfilialen oder Büros (trafik tescil þube veya bürolarý) vorgenommen. Übereignungen und Übertragungen die nicht bei diesen Stellen vorgenommen werden besitzen keine Gültigkeit.
Vor dieser Regelung waren für Übereignungen und Übertragungen von Fahrzeugen die Notare zuständig. In der Praxis kam es jedoch öfters vor, dass die Parteien diese notwendige Schriftform nicht einghalten haben um Kosten einzusparen. Dies führte zu dem Problem, dass der letzte Eigentümer des Fahrzeugs nicht mehr festgestellt werden konnte.
Es ist durchaus möglich, dass die neue Regelung Erfolg haben wird. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass das Personal dieser öffentlichen Stellen bereits vor dieser Regelung schon überlastet war und durch diese Regelung ein weiteres Erschwernis auftreten wird.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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