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Mai 2008

Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht.

Nach der Behauptung des Verfassungsgerichst wird gemeint; dass die ausländischen Investoren, die in der Türkei eine Gesellschaft gegründet haben oder Gesellschafter sind, ohne der Gegenseitigkeitsregelung und ohne eine Begrenzung, Immobilien und beschränkte dingliche Rechte erwerben können, die auch die türkischen Staatsangehörigen erwerben können. Es wird behauptet, dass diese rechtliche Lage, gegen die Artikeln 2, 3 und 11 des Grundbuches ist.

Das Verfassungsgericht hat in seiner Begründung geschrieben, dass die ausländischen Investoren, beim Erwerb der Immobilien und beschränkten dinglichen Rechte, gleich gestellt sind. Es wurde auch gemeint, dass es bei dem Erwerb der ausländischen Investoren, keine Grenzen für die Grundtsücke gibt.

Das Verfassungsgericht meint, dass es beim Erwerb der Immobilien der ausländischen Gesellschaften wichtig ist, eine Grenze zu ziehen, um effektive ausländische Investition erfolgen zu lassen.

Der Grund der Aufhebung des Artikels ist, dass es keine Grenzen oder besodendere Regelung für den Erwerb von Immobilien oder beschränkte dingliche Rechte, der ausländischen Investoren gibt. Das Gesetzt mit der Nummer 4875, wurde generel geregelt und es gab keine besondere Regelungen für die Ausländer. Nach dem Verfassungsgericht ist es auch ein grosses Problem, dass bei dem Erwerb der ausländischen Gesellschaften, keine Regelungen gibt, die den Zweck, den Nutzungsart des Erwerbs oder auch die Übertragung nicht geregelt haben. Diese Lücken gaben den ausländischen Gesellschaften die Möglichkeit, einen Erwerb der Immobilien oder auch beschränkten dinglichen Rechte wie die türkische Gesellschaften, ohne Grenzen oder besondere Regelungen zu erstatten. Diese Stellung war nach dem Verfassungsgericht gegenüber dem Artikel 2 des Grundbuchs rechtswidrig.

Das Verfassungsgericht hat für die in Kraft Tretung des Aufhebungsurteils, ab der Veröffentlichung für eine 6 monatige Frist (am 16.10.2008) bestimmt, um mögliche Rechtslücken zu vermeiden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden neue Regelungen, betreffend des Erwerbs der ausländischen Gesellschaften getroffen.

Der Zweck des Verfassungsgerichts ist nicht den Erwerb der Immobilien oder auch der beschränkten dinglichen Rechte der ausländischen Gesellschaften in der Türkei zu verhindern. Die Investition der ausländischen Gesellschaften wird auch weiter unterstützt. Es wird mit einer neuen Regelung beabsichtigt, die erwerbs/Gründe, Benutzungsart und weise, Übertragungsprossedur und weitere Prosseduren mit dem Gesetz ausführlich zu bestimmen. Sonst führt eine generelle Regelung zu unklarheiten und die ausländischen Gesellschaften können ohne eine Beschränkung Immobilien und beschränkte dingliche Rechte erwerben.

Nach der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts, wird mit einem neuen Gesetzartikel beabsichtigt, die echten und ernsten ausländischen Investoren von den anderen zu unterscheiden und den Erwerb der Immobilien und beschränkten dinglichen Rechte ausführlich zu regeln.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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