Mai 2008
Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht.
Nach der Behauptung des Verfassungsgerichst wird gemeint; dass die ausländischen Investoren, die in der Türkei eine Gesellschaft gegründet haben oder Gesellschafter sind, ohne der Gegenseitigkeitsregelung und ohne eine Begrenzung, Immobilien und beschränkte dingliche Rechte erwerben können, die auch die türkischen Staatsangehörigen erwerben können. Es wird behauptet, dass diese rechtliche Lage, gegen die Artikeln 2, 3 und 11 des Grundbuches ist.
Das Verfassungsgericht hat in seiner Begründung geschrieben, dass die ausländischen Investoren, beim Erwerb der Immobilien und beschränkten dinglichen Rechte, gleich gestellt sind. Es wurde auch gemeint, dass es bei dem Erwerb der ausländischen Investoren, keine Grenzen für die Grundtsücke gibt.
Das Verfassungsgericht meint, dass es beim Erwerb der Immobilien der ausländischen Gesellschaften wichtig ist, eine Grenze zu ziehen, um effektive ausländische Investition erfolgen zu lassen.
Der Grund der Aufhebung des Artikels ist, dass es keine Grenzen oder besodendere Regelung für den Erwerb von Immobilien oder beschränkte dingliche Rechte, der ausländischen Investoren gibt. Das Gesetzt mit der Nummer 4875, wurde generel geregelt und es gab keine besondere Regelungen für die Ausländer. Nach dem Verfassungsgericht ist es auch ein grosses Problem, dass bei dem Erwerb der ausländischen Gesellschaften, keine Regelungen gibt, die den Zweck, den Nutzungsart des Erwerbs oder auch die Übertragung nicht geregelt haben. Diese Lücken gaben den ausländischen Gesellschaften die Möglichkeit, einen Erwerb der Immobilien oder auch beschränkten dinglichen Rechte wie die türkische Gesellschaften, ohne Grenzen oder besondere Regelungen zu erstatten. Diese Stellung war nach dem Verfassungsgericht gegenüber dem Artikel 2 des Grundbuchs rechtswidrig.
Das Verfassungsgericht hat für die in Kraft Tretung des Aufhebungsurteils, ab der Veröffentlichung für eine 6 monatige Frist (am 16.10.2008) bestimmt, um mögliche Rechtslücken zu vermeiden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden neue Regelungen, betreffend des Erwerbs der ausländischen Gesellschaften getroffen.
Der Zweck des Verfassungsgerichts ist nicht den Erwerb der Immobilien oder auch der beschränkten dinglichen Rechte der ausländischen Gesellschaften in der Türkei zu verhindern. Die Investition der ausländischen Gesellschaften wird auch weiter unterstützt. Es wird mit einer neuen Regelung beabsichtigt, die erwerbs/Gründe, Benutzungsart und weise, Übertragungsprossedur und weitere Prosseduren mit dem Gesetz ausführlich zu bestimmen. Sonst führt eine generelle Regelung zu unklarheiten und die ausländischen Gesellschaften können ohne eine Beschränkung Immobilien und beschränkte dingliche Rechte erwerben.
Nach der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts, wird mit einem neuen Gesetzartikel beabsichtigt, die echten und ernsten ausländischen Investoren von den anderen zu unterscheiden und den Erwerb der Immobilien und beschränkten dinglichen Rechte ausführlich zu regeln.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
|
| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
|
|
|