Maerz 2008
ERHEBLICHE ÄNDERUNGEN IN DEM ZIVILGESETZBUCH, IN DER ZIVILPROZESSORDNUNG UND IN DEM URHEBERGESETZ
I- Änderung in dem Zivilgesetzbuch: Die Entlassungen der Stiftungsorgane wurden erschwert.
Durch den Beschluss des Verfassungsgerichts, das am 26.01.2008 in dem Amtsblatt veröffentlicht wurde (Nr. 26768), wurde der zweite Absatz des Artikels 112 (Art.112/ II) geändert. Vor dieser Änderung wurde die Entlassung der Stiftungsorgane in diesem Paragraph sinngemeaess wie folgt geregelt:
“ Das Gericht kann auf Antrag der Aufsichtsbehörde wegen der in der Verordnung angeführten Gründe in einer Verhandlung die Vorstände abberufen und falls es in der Stiftungssatzung nicht anders geregelt wurde, neue Vorstände wählen.
Wegen der Verfassungswidrigkeit des Ausdrucks “…der in der Verordnung angeführten Gründe…” hat das Verfassungsgericht diesen Satz aufgehoben. Der Grund dafür ist, dass das Recht der Stiftungs-Vereinserrichtung ein Grundrecht ist und nur durch Gesetz und nicht durch Verordnung beschränkt werden kann.
II- Änderungen in dem Zivilprozessgesetz (/Zivilprozessordnung) und in dem Urhebergesetz: Strafrechtliche Vorschriften wurden ausführlich geregelt.
Durch das Gesetz vom 08.02.2008 (im Amtsblatt Nr. 26781)wurde unter anderem das Urhebergesetz, die Zivilprozessgesetz /Zivilprozessordnung geändert.
1) Änderungen im Zivilprozessgesetz / in der Zivilprozessordnung)
Mit der Beifügung der Vorschrift zu dem Artikel 150 wird so geregelt;
Wenn die rechtswidrigen Verhaltensweisen bei einer Verhandlung, die auch gleichzeitig eine Straftat bilden, müssen bei der Staatsanwaltschaft der Republik angezeigt werden. Allerdings wurden die Strafen, die für die Zeugen, die nicht in der Verhandlung anwesend sind, oder für die Zeugen, die das Zeugnis verweigert haben, geregelt sind (vorgesehen sind)wurden aufgehoben.
Allerdings ist es auffallend, dass die strafrechtliche Vorschrift über die Klageerhebung mit Böswilligkeit nicht aufgehoben wird.
2) Änderungen im Urhebergesetz
Strafrechtliche Bestimmungen für die Pflichtverletzungen, die im Urhebergesetz geregelt sind, wurden durch das Gesetz (Nummer 5728) geändert.
Artikel 71,72, 73 über die Urheberrechtsverletzungen und der Artikel 80 über die strafrechtlichen Vorschriften wurden in einem Artikel vereinheitlicht. Dadurch wurde auch beabsichtigt, dass die Rechte, die mit den Rechten des Urhebers verbunden sind, mit strafrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Ihre Erheblichkeit gleichgestellt.
Durch diese Änderung wurde die Untergrenze der Strafe für Materiellschaden ein Jahr (vorherige Regelung: 2 Jahre) und für Immateriellschaden für sechs Monate vorgesehen.
Die Änderungen bei den Untergrenzungen sind leider zugunsten der Straftäter. Eine andere diskutierbare Änderung ermöglicht, dass der Richter anstatt der Gefängnisstrafe eine Geldbuße verhängen kann.
Außerdem wurden zwei Taten entkriminalisiert. Diese Taten sind;
a) die erstmalige Veröffentlichung ohne Erlaubnis,
b) die Verfügung über das Verwertungsrecht ohne ein Verfügungsrecht zu besitzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Änderungen erhebliche Probleme bringen, weil das Urhebergesetz mit zahlreichen und in verschiedenen Zeiten durchgeführten Änderungen schon seine Einheit verloren hat.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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