Rundschreiben
Rundschreiben November 2009
Monatlicher Rechtsblatt Mai 2010 - Anpassungsklage
Sonder Rundschreiben - Bauverträge und die Sanierungslage
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Nützliche Informationen

DIE GRÜNDUNG VON VERBINDUNGSBÜROS IN DER TÜRKEI

I- EINFÜHRUNG
Verbindungs- bzw. Vertretungsbüros können als Büros von Personen und Institutionen mit Sitz im Ausland definiert werden, welche aufgrund sozialem, kulturellen und wirtschaftlichen Zweck für die Korrespondenz, für die Bewirtung, für die Herstellung einer Verbindung, für Marktforschungen und für die nahe Verfolgung von Geschäftsmöglichkeiten im potentiellen Investitionsland sowie für die Übermittlung von Informationen für die Hauptfirma gegründet werden und keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Da Verbindungsbüros nach den Regelungen bezüglich des ausländischen Kapitals keine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen, bedarf es auch der Kontrolle ihrer wirtschaftlichen Struktur. Aufgrund des Gewerbeverbots für diese Verbindungsbüros unterliegen sie auch keiner Körperschafts- und Umsatzsteuer.

II- DIE EIGENSCHAFT VON VERBINDUNGSBÜROS, WELCHE NACH DEM
DIREKTINVESTITIONSGESETZ (GESETZESNR. 4875) GEGRÜNDET WERDEN
Gem. Art. 3 Buchstabe (b) Direktinvestitionsgesetz (DIG) ist das Schatzamt für die Erteilung einer Genehmigung für die Öffnung eines Verbindungsbüros von Gesellschaften, welche nach ausländischem Gesetz gegründet worden, zuständig, mit der Voraussetzung, dass diese keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Für die Öffnung von Verbindungsbüros in der Türkei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1- Juristische Personen, die in der Türkei ein Verbindungsbüro öffnen möchten, müssen nach ausländischem Gesetz gegründet und den Status einer Handelsgesellschaft besitzen.
2- Das in der Türkei zu öffnende Büro darf keine gewerbliche Tätigkeit in der Türkei ausüben.
Welcher Vorgang muss bei der Gründung eines Verbindungsbüros in der Türkei befolgt werden?

Das Schatzamt ist zuständig, Gesellschaften, welche nach ausländischem Gesetz gegründet worden sind, für die Öffnung eines Verbindungsbüros eine Genehmigung zu erteilen und die Frist dieser Genehmigung zu verlängern, unter Berücksichtigung des Gewerbeverbots.

Anträge von ausländischen Gesellschaften, welche in Bereichen, wie z.B. Kapitalmarkt, Versicherungswesen, tätig werden möchten und daher besonderen Vorschriften unterliegen, werden im Rahmen dieser besonderen Vorschriften von den betreffenden Behörden bewertet.

Notwendige Unterlagen beim Antrag
Für die Gründung eines Verbindungsbüros in der Türkei müssen folgende Dokumente beim Schatzamt in der Abteilung für ausländisches Kapital eingereicht werden:
Ein von dem türkischen Konsulat oder nach der Haager Konvention zur Befreiung von ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (d.H. Apostil-Stempel) beglaubigter Gewerbeschein der Hauptgesellschaft,
Ein von der Hauptgesellschaft abgefasster Geschäftsbericht oder Bilanz sowie Einkommensabschluss,

Nachweis der Berechtigung des jenigen, welcher die Tätigkeiten des Verbindungsbüros leiten wird,

Originale Vollmachtsurkunde, falls die Gründung des Verbindungsbüros von jemand anderem durchgeführt werden sollte.
Die noteriell begalubigte Übersetzung dieser Dokumente muss ebenso beim Antrag eingereicht werden. Ausserdem muss die Gesellschaft, welche in der Türkei ein Verbindungsbüro öffnen möchte, Informationen über das Gesellschaftsprofil sowie über die zukünftigen Pläne bezüglich der Aktivitäat des Verbindungsbüros in Form eines Kundschreibens zu den anderen Dokumenten beim Antrag hinzufügen.
Der Genehmigungsantrag für die Öffnung des Verbindungsbüros muss beim Schatzamt in der Abteilung für ausländisches Kapital gestellt werden. Nach Stellung des Antrags und der Vervollständigung der Unterlagen wird die Genehmigung für die Öffnung des Verbindungsbüros binnen 5 Tagen erteilt.

Verbindungsbüros, welche die Öffnungsgenehmigung erteilt bekommen haben, müssen binnen einem Monat einen Auszug bezüglich der Anmeldung beim Steueramt dem Amt für Ausländisches Kapital zustellen.
Für Verbindungsbüros kann eine Tätigkeitserlaubnis für höchstens 3 Jahre erteilt werden. Die Verlängerung der Erlaubnis kann unter Berücksichtigung der vorjährigen Aktivitäten sowie der zukünftigen Pläne und Ziele jedesmal für höchstens Jahre erteilt werden.

Das Verbindungsbüro muss jedes Jahr spätestens bis zum Mai ihre jährliche Aktivit dem Amt mitteilen. Dafür wird das “Informationformular bezüglich der Aktivität der Verbindungsbüros” benutzt. Ebenso muss dokumentiert, werden, dass die Auslagen für das Verbindungsbüro vom Ausland transferierten Devisen gedeckt werden.

Für die Schliessung nach Beendigung der Aktivität des Verbindungsbüros, muss diesbezüglich ein Dokument vom Steueramt erhalten und an das Amt für ausländisches kapital zugestellt werden. Die Büros besitzen nach Schliessung und Liquiditation keinen Anspruch auf Transefer. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Saldo.

Alle Kosten des Verbindungsbüros einer ausländischen Gesellschaft müssen durch Devisen, welche von Ausland transferiert werden, gedeckt werden. Verbindungsbüros können ebenso keine gewerbliche Tätigkeit ausüben und sich nicht ausserhalb des Genehmigungsbereiches betätigen. Ausserdem können diese Büros ausser bei Schliessung und Liquiditation keinen Antrag zum Transfer von Gewinn oder ähnlichem stellen.

III- EINIGE BESONDERHEITEN BEZÜGLICH DER VERBINDUNGSBÜROS
Bezüglich der Arbeitsweise von Verbindugsbüros gelten folgende Prinzipien:
A- Die Erteilung der Gründungserlaubnis und die Eintragung beim Steueramt
Nach Erhalt der Genehmigung vom Schatzamt muss man eine Steuernummer erteilt bekommen und als Steuerpflichtige für die Einkommenssteuer (Gehaltsabzug) eingetragen werden. Falls sie nach Art. 94 Einommenssteuergesetz daher eine Bezahlung machen sollten, müssen eine diesbezügliche Steuererklärung abgeben und die entsprechende Steuer dafür bezahlen. Nach Ausfüllung des “Registerformulars für juristische Personen” und Einreichung dieses Formulars bei der Steuerbehörde, muss ein Registrierungsauszug binnen einem Monat beim Amt für ausländisches Kapital eingereicht werden. Falls die Verbindungsbüros ihren Aktivitätsort mieten sollten, müssen sie ebenso den Mietvertrag beim Amt einreichen. Diese Formalitäten können Anhand eines Finanzberaters erledigt werden.

Verbindungsbüros müssen dem Amt für ausländisches Kapital und der Steuerbehörde Adressenänderungen binnen einem Monat mitteilen.

B- Die Einreichung des “Informationsformulars bezüglich des Verbindungsbüros” Verbindungsbüros müssen jedes Jahr bis spätestens Mai, ein “Informationsformular bezüglich der Aktivität des Verbindungsbüros” ausfüllen und beim Amt abgeben. In diesem Formular werden Informationen über die Aktivitäten im letzten Jahr berichten. Diesem Formular wird auch ein Dokument bezüglich der Ausgaben vom letzten Jahr hinzugefügt, in dem angegeben wird, durch wieviel Devisen, welche vom Ausland transferiert wurden, diese Kosten getragen wurden.

C- Ausgaben von Verbindungsbüros
Jegliche Art von Ausgaben der in der Türkei geöffneten Verbindungsbüros müssen durch vom Ausland transferrierten Devisen gedeckt werden.

D- Gewinntransfer
Da Verbindungsbüros keine Aktivitäten durchführen, welche einen Gewinn bringen, darf auch kein Gewinn transferiert werden.

E- Geschäfte, die nach Ablauf der von dem Amt für ausländisches Kapital erteilten drei jährigen Frist zu erledigen sind

Für Verbindungsbüros kann eine Tätigskeitgenehmigung für höchstens drei Jahre erteilt werden. Diese Frist kann nach Ablauf verlängert werden. Nach Ablauf der Frist können die Betreffenden das Verbindungsbüro in eine Niederlassung oder Gesellschaft umwandeln.

 




VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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