Dezember 2006
MIETEN
IN GROSSEN EINKAUFSLÄDEN
AUSSICHT
DER MIETER
Die Entwicklungen und Änderungen im wirtschaftlichen Leben
hatten zur Folge, dass grosse Kaufhäuser an Bedeutung gewonnen
haben und ein grosser Markt für diese entstanden ist. Den
grössten Teil der Ertragsquelle dieser Kaufhäuser bilden
die Mietbeträge, die von den Ladenmietern in diesen Kaufhäusern
erhoben werden.
Insbesondere
hatte das grosse Interesse der Verbraucher an Kaufhäussern dazu
geführt, dass sich das Interesse der Verkäufer an die
Mietung dieser Läden gerichtet hat. Aufgrund dessen wurden von
den Kaufhauseigentümern Mietverträge in Form von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgefasst, die geeignet waren
die Vermieter geradezu in die Enge zu treiben und zu befesseln.
Eigentlich müsste diese Lage aus zwei Perspektiven betrachtet
werden, weil die Kaufhauseigentümer nähmlich auch für
diese Kaufhäuser viel investieren und verständlicherweise
einen Schutz bedürfen. Da jedoch der Titel unseres Artikels
“Mieten in grossen Einkaufsläden Aussicht der Mieter”
lautet, werden wir diese Verhältnise nur aus dem Blickwinkel der
Mieter betrachten.
Da wir
uns in letzter Zeit viel mit Fällen beschäftigen mussten,
in denen Mieter aufgrund des grossen Reizes dieser Kaufhäuser
Mietverträge einfach so unterschrieben haben und anschliessend
in grosse Schwierigkeiten geraten sind, sehen wir uns auch Kompetent
in diesem Bereich Erklärungen abzugeben
Bei
solch einem Standpunkt müssen wir uns in erster Linie diese
Frage stellen:
Auf
welche Punkte müssen Mieter achten, bevor sie einen solchen
Vertrag unterschreiben?
Natürlich
muss als erstes der vorgelegte Vertrag in allen Details unter
Berücksichtung aller Wahrscheinlichkeiten geprüft werden.
Nicht zu
vergessen ist, dass die grossen Kaufhäusser in Form eines
Monobloks errichtet wurden. Es reicht in meisten Fällen daher
nicht aus, dass der Bau des eigenen Ladens beendet wurde. Sogar die
kleinsten Details in dem Kaufhaus müssen berücksichtigt
werden. Das Interesse an diesen Kaufhäussern und der Gewinn der
Mieter hängt nähmlich von der Kundenzufriedenheit ab. Daher
sollten Mieter keine Mietverträge unterschreiben, um nur in
einem grossen Kaufhaus einen Laden zu betreiben.
Eines
der häufigsten und die für Mieter wirklich zum Engpass
führenden Probleme sind die ungenügenden Werbeaktivitäten.
Meistens reichen Werbeaktivitäten, die nur aus Anschlagwerbungen
wie z.B. “Wir öffnen” oder “Wir öffnen in
kürzester Zeit”, nicht aus. Es müssen viel
umfangreichere Kampagnen, Vorstellungsaktivitäten, vielleicht
sogar Ausstelungen und Kundgebungen für Kunden durchgefürht
werden, die auch dazu helfen diese unsympatischen Gebäude
“freundlicher” darzustellen. Der Einkaufszweck der
Verbraucher und die hohen Parkkosten führen zum Ergebnis, dass
ein Einkaufsausflug bei Kaufhäusern einen grossen Aufwand mit
sich bringen. Dies hat ebenso zur Folge, dass Kunden zu Kaufhäusern
zurückhaltender werden.
Die
Mieter müssen ebenso auf die Mietbeträge achten. Das
einzige Ziel von Verkäufern ist die Erhöhung des Gewinns.
Da jedoch die Mietbeträge für jeden Mieter nicht gleich
sind, könnten Aussicht des Wettbewerbsrechts Probleme zustande
kommen. Grund dafür ist, dass Kaufhausbetreiber viel niedrigere
Beträge von Ladenbesitzern verlangen, die berühmte Marken
vertreiben, da diese den Reiz des Kaufhauses erhöhen. Allerdings
ist dies für Unternehmen, die in den Markt neu einsteigen
wollen, ein grosser Nachteil. Daher können wettbewerbswidrige
Situationen zustande kommen.
Ein
anderes Problem bei Mietverträgen sind Klauseln, die es
ermöglichen den Mietbetrag nach Geschäftsumsätzen
festzusetzen. Anhand dessen bekommen die Kaufhauseigentümer den
Anspruch einen Anteil am Geschäftsumsatz zu verlangen.
Allerdings ist diese Beteiligung nur mit dem Gewinn beschränkt.
Die Mieter können keineswegs von den Kaufhauseigentümern
verlangen, dass sie sich auch am Verlust beteiligen.
Anders
formuliert heisst dies, dass mit der Erhöhung des Gewinns auch
die Miete steigt.
Häufig
sieht man bei der Ladenübergabe, dass diese Laden “die
Träume” der Verkäufer nicht wiederspiegeln. Die
Mieter merken schon meistens in der Bauphase, dass die Läden den
Gelöbnisen in der Projektphase nicht entsprechen werden.
Entweder gibt es zu viele Schaufenster, die nicht sichtbar sind, oder
der Platz des Ladens ist eigentlich nicht dort wo er sein müsste.
Daher sollte man unbedingt für solche Fälle
Resolotivklauseln in den Vertrag einbeziehen, die es dem Mieter
ermöglichen, den Vertrag ohne Schwierigkeiten zu kündigen.
Selbstverständlich
müssen auch Regelung über den Gefahrübergang und den
Zustand des Ladens bei Abgabe getroffen werden. Ebenso sollten auch
die Pflichten des Mieters bezüglich der Dekoration abgeklärt
werden. Wichtig ist unter anderem, dass das Abgabeprotokoll von
unterschriftsberechtigten Personen bei Abgabe des Ladens
unterschrieben werden. Es könnte nähmlich vorkommen, dass
in der Zukunft Ansprüche durchgesetzt werden möchten, die
im Zeitpunkt der Übergabe gar nicht vorhanden waren.
Der
“Untermieter-Begriff” hat hier natürlich auch eine
sehr wichtige Bedeutung. Bei solchen Kaufhäusern werden
nähmlich Untermietungen verboten. Grund dafür ist die
Verbietung der Nutzung dieser Räume von anderen Personen. Dafür
könnte man zwar Gründe haben. Diese bleiben jedoch aufgrund
solcher Regelungen ausser Betracht. Daher können Läden
nicht an Dritte übertragen oder in Form eines Franchisings
übergeben werden.
Der
Austritt aus dem Mietvertrag bei schlecht läufenden Geschäften
ist ebenso schwer wie der Erwerb eines “Mieter-Titels”.
Warum? Weil die Privaten-Securitybeauftragten an ihre Arbeitgeber
sehr gebunden sind. Daher kommen bei der Ausladung des Ladens häufig
Schwierigkeiten zustande, weil die Ausladung für andere Mieter
ein schlechtes Profil hinterlassen.
Dieser
Artikel wurde nur geschrieben um Personen, die an der Vermietung
eines Ladens bei einem Kaufhaus interriesiert sind, auf einige Sachen
aufmerksam zu machen. Eigentlich ist hier nur wichtig, dass sie sich
im klaren sind, worauf sie sich mit solchen Verträgen einlassen.
Am sonsten können wir ihnen nur ein gutes Geschäft
wünschen!
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
|
| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
|