November 2006
Alleinvertriebsvertrag
Paralel
zu den internationalen Entwicklungen und Änderungen im
Handelsbereich wächst auch das Handelsvolum in der Welt. Dem
entsprechend setzen sich viele Länder gemeinsame
wirtschaftliche
Ziele. Der Alleinvertriebsvertrag ist eine Art Vertrag, der
einerseits den internationalen Handel vereinfacht, andererseits den
Verkauf von Waren und Diensleistungen im ausländischen Markt
erleichtert.
Mit dem
Alleinvertriebsvertrag ist es unter anderem möglich die Ware
bzw. Dienstleistung in ein Land, Anhand eines zentralen
Absatsmittlers in dem jeweiligen Land einzuführen. Anders
formuliert werden die Handelsverhältnisse im Einfuhrland durch
den Händler geführt. Da der Händler eine Art
Zweigniederlassung des Herstellers im Vertragsgebiet des jeweiligen
Landes wird, übernimmt er dadurch die ganzen Vertriebs- und
Kreditrisiken.
Nach
diesen kurzen
Erklärungen und vor der Definierung des
Alleinvertriebsvertrags
ist zu erwähnen, dass weder im türkischen noch im
europäischen Rechtssystem der Alleinvertriebsvertrag definiert
wird. Trotzdem ist es möglich unter Berücksichtung
der
Doktrine und einiger Kassationshofentscheidungen diesen Vertrag wie
folgt zu definieren;
“Der
Alleinvertriebsvertrag ist ein Rahmenvertrag, der das
Rechtsverhältnis zwischen dem Lieferanten und General
Vertreter
kontinuirlich regelt und den Hersteller verpflichtet seine ganzen
Waren bzw. einen Teil seiner Waren an einen Generalvertreter
für
den Verkauf in einem bestimmten Gebiet zu liefern, und den
Generalvertreter verpflichtet, den Vertragsgegenstand im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben und den Absatz zu
erhöhen.”
Laut
dieser Definition
sind die Eigenschaften eines Alleinvertriebsvertrags folgende:
-
Es
wird in einem bestimmten Raum ein Verkaufsmonopol gewährt
-
Es
kommt ein Dauerschuldverhältnis zwischen den Parteien zustande
-
Einerseits
hat der Generalvertreter den Vertragsgegenstand im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung zu verkaufen andererseits integriert sich der
Hersteller mit dem Vertriebsnetz
-
Er
verpflichtet den Generalvertreter zu Tätigkeiten, die zur
Erhöhung des Absatzes führen
Unter
Berücksichtigung dieser Eigenschaften ist festzustellen, dass
hier weder ein Kaufvertrag oder Vorvertrag noch ein Agenturvertrag
vorliegt. Ganz im Gegenteil hat der Alleinvertriebsvertrag die
Eigenschaften eines Rahmenvertrages, der alle
Handelsverhältnise
der Parteien regelt. Dadurch wird einerseits dem Generalvertreter
das Recht eingeräumt, den Vertragsgegenstand im Vertragsgebiet
selbst zu verkaufen, andererseits wird der Hersteller verpflichtet,
keinen unmittelbaren Verkauf in das Vertragsgebiet vorzunehmen und
den Vertragsgegenstand dem Wettbewerbsrecht entgegenlaufend an
Dritte zu verkaufen, die im relevanten Markt mit dem General
Vertreter konkurrieren könnten. Dagegen verpflichtet sich der
General Vertreter im Vertragsgebiet den Absatz der Waren zu
erhöhen,
weiterzuentwickeln und zu beschleunigen. Diese Rechten und Pflichten
bilden den Gegenstand des Rahmenvertrages zwischen den Parteien des
Alleinvertriebsvertrags. Ebenso hat der Hersteller das Recht und die
Pflicht die Waren an den General Vertreter zu liefern und der
Generalvertreter dagegen die Ware abzunehmen und ein Entgelt zu
leisten. Diese Rechte und Pflichten gehören zur
Durchführungsphase des Vertrages.
Die
Parteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und unter
Berücksichtung der gesetzlichen Beschränkungen den
Vertrags
frei gestallten. Daher ist das Prinzip der
“Vertragsfreiheit” in
Art. 11 Abs. 1 Obligationengesetz auch hier gültig. In der
Praxis sieht man zwar, dass diese Vertraege grundsätzlich
schriftlich abgeschlossen werden. Es ist jedoch auch möglich,
dass dies stillschweigend oder mündlich erfolgt. Da jedoch
Rechtsgeschäfte, deren Wert höher als 400 YTL ist,
mit
unanfechtbaren Beweismitteln zu beweisen sind, ist hier für
die
Beseitigung von Beweislastproblemen zu empfehlen, diese
Verträge
schriftlich abzuschliessen.
Aussicht
des Wettbewerbsrechtes ist festzustellen, dass die
Alleinvertriebsverträge eine wettbewerbsbeschränkende
Wirkung haben, da dieser Vertrag nach Abschluss beide Parteien von
Handelsbeziehungen mit dritten Personen abhält. Wenn z.B. dem
Generalvertreter die Befugnis gegeben wird, nur in einem bestimmten
Gebiet seine Tätigkeiten ausüben, heisst dies, dass
der
Generalvertreter einzig und alleine in diesem Gebiet für den
Vertrieb zuständig ist. Dies hat ebenso zur Bedeutung, dass
der
Vertragsgegenstand in diesem Gebiet von keinem anderen Lieferanten
oder Hersteller vertrieben werden kann. Daher sind bei der Abfassung
des Alleinvertriebsvertrages die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften
zu berücksichtigen. Andernfalls ist es möglich, dass
der
Vertrag rechtswidrig zustande kommt. Aus diesem Grund sind die
Beschränkungen und Freistellungen in den Verordnungen, die
Aufgrund der EU-Normen erlassen wurden, und in dem “Gesetz
über
den Schutz des Wettbewerbs (Gesetzesnr. 4054)” zu
berücksichtigen.
Da
beim Alleinvertriebsvertrag sowohl der Hersteller bzw. der Importeur
als auch der Lieferant (Generalvertreter) viel investieren, muss der
Vertrag so geregelt werden, dass im Fall einer Kündigung kein
Schaden zustande kommt. Die Gefahr eines potentiel grossen Schadens
bei Vertragsbeendigung gewährt die Kontinuität des
Vertrages.
Da
Alleinvertriebsverträge ein Dauerschuldverhältnis
zustande
bringen, ist es möglich den Vertrag befristet oder
uýnbefristet
abzuschliessen. Falls der Vertrag unbefristet abgeschlossen werden
sollte, können beide Parteien bei vorliegen eines ordentlichen
Kündigungsgrundes den Vertrag beenden. Bei unbefristeten
Verträgen ist die Kündigung nur im Falle eines
ausserordentlichen Grundes möglich. Ein potentieller Grund
für
eine ausserordentliche Kündigung könnte z.B. ein
Verstoss
des Generalvertreters gegen das Verkaufsmonopolrecht des Herstellers
oder die Betätigung des Generalvertreters im Auftrag eines
anderen Herstellers darstellen.
So
ist es möglich im türkischen Rechtssystem bei
Kündigungen
aus solchen Gründen aufgrund der Vertragswidrigkeit nach Art.
96
des Obligationengesetzes Schadensersatz von der anderen Partei zu
verlangen. Diese Entschädigung darf nur in Höhe des
Schadens, die die andere Partei aufgrund des Verstosses erlitten hat,
sein. Ausserdem darf der Generalvertreter wegen Verlust seines
Kundenkreises und wirtschaftlichen Zusammenbruchs noch
zusätzlich
einen Schadensersatz verlangen, der sich auf das Gebot der Billigkeit
stützt. Im belgischen Recht wird dies explizit geregelt. Im
deutschen Recht werden dagegen die Bestimmungen über den
Agenturvertrag bezüglich der Schadensersatzregelung analog
angewandt. Im türkischen Recht kann jedoch aufgrund eines
Kundenkreisverlustes kein Schadensersatz verlangt werden.
Da
es im türkischen Recht keine gesonderten Bestimmungen
über
den Alleinvertriebsvertrag gibt ( wie schon oben erwähnt ) und
dieser Vertrag einen eigenartigen Charakter aufweist, kommen
bezüglich des anzuwendenden Rechtes häufig Probleme
zustande. Diese Probleme werden entweder durch die analoge Anwendung
ähnlicher Vertragsbestimmungen oder durch Übernahme
einer
gesetzgeberischen Funktion des Richters nach Art. 1 ZGB
gelöst.
Die analog anzuwenden Bestimmungen bezüglich des
Alleinvertriebsvertrags sind die Regeln über den Kaufvertrag,
der Agentur und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Ausserdem
können auch die allgemeinen Bestimmungen des ZGB und des
Obligationengesetzes angewandt werden, da der Alleinvertriebsvertrag
ein Schuldverhältnis zustande bringt. Ebenso können
auch
die allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzes angewandt werden,
weil hier grundsätzlich beide Parteien Kaufleute sind.
Aus
den Erklärungen ist zu verstehen, dass das Fehlen einer
Regelung
bezüglich des Alleinvertriebsvertrages, insbesondere wegen dem
grossen Einfluss dieses Vertrages auf die internationale Entwicklung
im Handelsbereich, zu Schwierigkeiten führt. Da dieser Vertrag
auch häufig einen internationalen Charakter aufweist, ist es
auch wichtig das anzuwendende Recht festzustellen. Die Parteien
können dies durch Vereinbarung des anzuwendenden Rechts
lösen.
Mangels einer Rechtswahl unterliegt der Vertrag gem. Art. 24
IPR-Gesetz dem Recht des Staates, in dem die geschuldete Leistung
erbracht werden muss. Bei einer Vielzahl des Leistungsortes ist das
Recht des Staates, in dem der Schwerpunkt der Leistung aus dem
Schuldverhältnisses erbracht wird, anzuwenden. Falls man auch
dadurch das anzuwendende Recht nicht feststellen kann, ist das Recht
das Staates, mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen aufweist,
anzuwenden. Allerdings muss hier festgestellt werden, wer die
charakteristische Leistung erbringt. Wir vertreten die Auffassung,
dass dies der Ort ist, in dem der Generalvertreter tätig wird.
Da jedoch im türkischen Recht nicht geregelt wird, dass das
Recht des Staates mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen
aufweist, anzuwenden ist, hat die zentrale der Geschäftsstelle
des Generalvertreters bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts
eine wichtige Rolle.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
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2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
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2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
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2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
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"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
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2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
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"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
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"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
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"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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