Rundschreiben
Rundschreiben November 2009
Monatlicher Rechtsblatt Mai 2010 - Anpassungsklage
Sonder Rundschreiben - Bauverträge und die Sanierungslage
Rundschreiben
Nützliche Informationen
JUNI 2006
LEASING; FINANZIELLER MIETVERTRAG

Dank der Leasing Vertraege hat sich heut zu Tage der Investitionsbedarf von Unternehmern erheblich vermindert und deswegen zum einen der wichtigsten Instrumenten des modernen Geschaeftsleben entwickelt. Der Unternehmer enstceidet sich nach seinem aktuellen Bedarf für ein Objekt und stellt einen Antrag auf Kredit. Die Leasingfirma stellt zum Kauf des Objektes das Kredit zur Verfügung in dem sie dieses Objekt selbst kauft und das erworbene Objekt dem Unternehmer zur Verfügung stellt. Somit benutzt der Unternehmer ein Objekt welches waehrend der Vertragsdauer im Eigentum der Leasingfir ma sein wird. Für diese Nutzung wird der Unternehmer monatlich die festgesetzten Kreditraten zahlen müssen. Das türkische Leasinggesetz (Gesetznummer 3326) definiert das Leasingvertrag als ein Mietvertrag in dem die Leasingfirma dem Mieter-Unternehmer ein Objekt kauft, zur Verfügung stellt und einen vereinbarten Betrag in Raten einnimmt. Am Ende hat der Mieter-Unternehmer die einseitige Option dieses Objekt zu erwerben. Wichtig ist, dass der Vertrag waehrend seiner Laufzeit weder durch die Leasingfirma noch einem Dritten wie z.B. einem Glaeubiger der Leasingfirma durch Zwangsvollstreckung beendet werden kann. Auch im Fall, dass die Leasingfirma in ein Konkursverfahren geraet ist es nicht möglich das Vertrag zu aufheben und das Objekt zurück zu fordern. Ebenso kann ein Objekts eines Leasingvertrags nicht gepfaendet werden.

Laut dem türksichen Recht muss ein Leasingvertrag für eine Mindestdauer von vier Jahren abgeschlossen werden. Eine kürzere Laufzeit kann in Sonderfaellen nur mit der Genehmigung des Staatsschatzuntersekreteriats abgestimmt werden. Eine Leasingfirma muss in Form einer Aktien Gesellschaft gegründet werden. Am Vertragsende erwirbt der Mieter das Objekt mit besonders Günstigen Konditionen. In der Türkei ist meistens in Leasingsvertraegen bestimmt, dass der Unternehmer das Objekt mit Vertragsende ohne einer weiteren Zahlung erwirbt. Der Leasingvertrag wird so gestaltet, dass der Mieter waehrend der Vertragslaufzeit in Raten den Vollen Betrag zahlt und mit Ablauf der Vertragszeit das Objekt erwirbt.

Im türkischen Recht obliegt der Leasingvertrag strikte formelle Bedingungen. Ein Leasingvertrag ist rechtsgültig wenn es notariell vorbereitet und unterschrieben ist.
Ein mobiles Objekt wird in den Sonderregister beim Wohn- oder Firmensitz des Mieter-Unternehmers eingetragen. Diesbezügliche Sonderregister führen die Notaren. Handelt es sich um eine Immobilie als Gegenstand des Leasingvertrags so muss dieser Vertrag beim zustaendigen, das heisst wo die Immobilie ist, Grundbuchamt eingetragen werden und gewinnt die Rechtskraft gegen über der Allgemeinheit nur mit dieser Eintragung.

Das Leasingobjekt muss laut dem Leasinggesetz versichert werden. Die Versicherungspraemien zahlt jedoch der Mieter mit den Raten. Der Mieter-Unternehmer hat eine Sorgfaltpflicht und muss das Leasingobjekt mit Sorgfalt benutzen. Widriges Verhalten stellt  ein Sonderkündigungsrecht zu Gunsten der Leasingfirma dar. Kommt der Mieter seiner Sorgfaltpflicht nicht nach so darf die Leasingfirma Abmahnen und im Fall der nicht Einhaltung den Leasingvertrag kündigen und Schadenersatz fordern.

Der Mieter-Unternehmer darf das Leasingobjekt nicht zur Verfügung von Dritten stellen. Andriges muss im Leasingvertrag klar geregelt sein. Erst dann darf der Mieter eine Untermietung machen.

Es ist festzustellen, dass das türkische Recht das Leasingverhaeltniss im Einklang mit den Internationalen Leasingregelungen und Prinzipen geregelt hat.



VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


Über das türkische Recht
Über das deutsche Recht
Über das italienische Recht
Über das russische Recht
Über das weissrussische Recht
Über das slovakische Recht
Über das ukrainische Recht
Über das tschechische Recht
Über das litauisch Recht
 


 
Adresse : Mesrutiyet Cad. Ersoy Han No:102/11-12 Kat:5 Beyoglu 34420 ISTANBUL / TURKEY
Tel:+90 212 292 56 23 Fax:+90 212 244 51 93
   KARRIERE
   info@ongoren.av.tr
Copyright © 2005-2008 Ongoren Law Firm in Turkey All Rights Reserved.
Haftungsausschluss