JUNI 2006
LEASING; FINANZIELLER MIETVERTRAG
Dank der Leasing Vertraege hat sich heut zu Tage der Investitionsbedarf
von Unternehmern erheblich vermindert und deswegen zum
einen der wichtigsten Instrumenten des modernen Geschaeftsleben
entwickelt. Der Unternehmer enstceidet sich nach seinem
aktuellen Bedarf für ein Objekt und stellt einen Antrag
auf Kredit. Die Leasingfirma stellt zum Kauf des Objektes
das Kredit zur Verfügung in dem sie dieses Objekt
selbst kauft und das erworbene Objekt dem Unternehmer zur
Verfügung stellt. Somit benutzt der Unternehmer ein
Objekt welches waehrend der Vertragsdauer im Eigentum der
Leasingfir ma sein wird. Für diese Nutzung wird der
Unternehmer monatlich die festgesetzten Kreditraten zahlen
müssen. Das türkische Leasinggesetz (Gesetznummer
3326) definiert das Leasingvertrag als ein Mietvertrag
in dem die Leasingfirma dem Mieter-Unternehmer ein Objekt
kauft, zur Verfügung stellt und einen vereinbarten
Betrag in Raten einnimmt. Am Ende hat der Mieter-Unternehmer
die einseitige Option dieses Objekt zu erwerben. Wichtig
ist, dass der Vertrag waehrend seiner Laufzeit weder durch
die Leasingfirma noch einem Dritten wie z.B. einem Glaeubiger
der Leasingfirma durch Zwangsvollstreckung beendet werden
kann. Auch im Fall, dass die Leasingfirma in ein Konkursverfahren
geraet ist es nicht möglich das Vertrag zu aufheben
und das Objekt zurück zu fordern. Ebenso kann ein
Objekts eines Leasingvertrags nicht gepfaendet werden.
Laut dem türksichen Recht muss ein Leasingvertrag
für eine Mindestdauer von vier Jahren abgeschlossen
werden. Eine kürzere Laufzeit kann in Sonderfaellen
nur mit der Genehmigung des Staatsschatzuntersekreteriats
abgestimmt werden. Eine Leasingfirma muss in Form einer
Aktien Gesellschaft gegründet werden. Am Vertragsende
erwirbt der Mieter das Objekt mit besonders Günstigen
Konditionen. In der Türkei ist meistens in Leasingsvertraegen
bestimmt, dass der Unternehmer das Objekt mit Vertragsende
ohne einer weiteren Zahlung erwirbt. Der Leasingvertrag
wird so gestaltet, dass der Mieter waehrend der Vertragslaufzeit
in Raten den Vollen Betrag zahlt und mit Ablauf der Vertragszeit
das Objekt erwirbt.
Im türkischen Recht obliegt der Leasingvertrag strikte
formelle Bedingungen. Ein Leasingvertrag ist rechtsgültig
wenn es notariell vorbereitet und unterschrieben ist.
Ein mobiles Objekt wird in den Sonderregister beim Wohn-
oder Firmensitz des Mieter-Unternehmers eingetragen. Diesbezügliche
Sonderregister führen die Notaren. Handelt es sich
um eine Immobilie als Gegenstand des Leasingvertrags so
muss dieser Vertrag beim zustaendigen, das heisst wo die
Immobilie ist, Grundbuchamt eingetragen werden und gewinnt
die Rechtskraft gegen über der Allgemeinheit nur mit
dieser Eintragung.
Das Leasingobjekt muss laut dem Leasinggesetz versichert
werden. Die Versicherungspraemien zahlt jedoch der Mieter
mit den Raten. Der Mieter-Unternehmer hat eine Sorgfaltpflicht
und muss das Leasingobjekt mit Sorgfalt benutzen. Widriges
Verhalten stellt ein Sonderkündigungsrecht zu
Gunsten der Leasingfirma dar. Kommt der Mieter seiner Sorgfaltpflicht
nicht nach so darf die Leasingfirma Abmahnen und im Fall
der nicht Einhaltung den Leasingvertrag kündigen und
Schadenersatz fordern.
Der Mieter-Unternehmer darf das Leasingobjekt nicht zur
Verfügung von Dritten stellen. Andriges muss im Leasingvertrag
klar geregelt sein. Erst dann darf der Mieter eine Untermietung
machen.
Es ist festzustellen, dass das türkische Recht das
Leasingverhaeltniss im Einklang mit den Internationalen
Leasingregelungen und Prinzipen geregelt hat.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
|
| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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