Rundschreiben
Rundschreiben November 2009
Monatlicher Rechtsblatt Mai 2010 - Anpassungsklage
Sonder Rundschreiben - Bauverträge und die Sanierungslage
Rundschreiben
Nützliche Informationen
MAERZ 2006
BANK GARANTIEN IM TÜRKISCHEN RECHT

Bank Garantien die im heutigen Internationalen Handelsalltag immer mehr an Wichtigkeit und Funktionalität gewinnen sind relativ unkompliziert, schnell in bar verwandelbar und kostengünstig. Die Banken reduzieren ihren Risikoanteil in dem sie Contra Garantien aufnehmen und leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Internationalen Handelverkehrs.

Bank Garantien sind im Türkischen Recht nicht mit einer Sonderregelung oder separat geregelt. Bank Garantien gewährleisten eine Garantie gegen eine nicht Vollbringung oder Erfüllung einer Verpflichtung oder Leistung oder eines nicht Versandes einer Ware. Diese Garantie bildet für den Bank Kunden eine art Darlehenskredit. Bank Garantien können in YTL (Neue Türkische Lira) oder in fremder Währung ausgestellt werden. Bank Garantien sind nicht pfändbar da sie kein Wertpapier sind.

Obwohl bei einer Bank Garantie Interessen drei verschiedener Parteien vorhanden sind, wird das eigentliche Verhältnis zwischen zwei Parteien gegründet. Der Name des Bank Kunden spielt eigentlich keine primäre Rolle aber im Fall der Einlösung der Bank Garantie gewinnt auch der Bank Kunde eine wichtige Rolle. Im Fall der Einlösung sind auch die Eınspruchsmöglichkeiten auf der Seite der Bank wichtig. Einsprüche wie wegen einer Verfälschung, Ungültigkeit oder einer Nichterbringung können seitens der Bank eingelegt werden. Außerdem steht auch für die Bank das Grundprinzip im Türkischen BGB Art.2 offen:’’ Das Gesetz schützt nicht den Missbrauch eines Rechts.’’

Bank Garantien können befristet oder fristlos ausgestellt werden. Die Verantwortung der Bank endet mit dem Ablauf der Frist. Beweist der Garantie Inhaber, dass das Risiko in der Frist entstanden ist so ist die Bank Garantie noch in der zehn jährigen Verfallungszeit gültig. Eine Frist ist nur gültig wenn dies in der Bank Garantie ausdrücklich geschrieben wurde.

Eine Bankgarantie ist international wenn die Bank und/oder der Kunde oder der Garantienehmer ausländisch ist/sind. Viel mehr ausschlaggebend ist, ob eine Bank Garantie einer Person mit Sitz im Inland oder Ausland ausgestellt ist. Die Verwaltungsentscheidung (Nr.32) zum Schutz der Türkischen Währung sieht eine Differenzierung vor. Mit Sitz Im Inland sind alle natürlichen und juristischen Personen die einen dauerhaften Sitz in der Türkei haben oder auch Ausländer die in einem Kalenderjahr mindestens sechs Monate ihren Sitz in der Türkei haben.

Türkische Banken können Bank Garantien an Personen mit Sitz im Inland oder im Ausland ausstellen. Für die Ausstellung von Bank Garantien zu Gunsten von Personen im Ausland sind Sonderregelungen vorhanden und die Basisgrundlagen werden vom Untersekretariat des Außenhandels festgelegt. Ebenso können ausländische Banken eine Bank Garantie an Personen mit Sitz in der Türkei zu Gunsten von Personen mit Sitz im Ausland ausstellen. Jedoch werden solche Bank Garantien in der Praxis durch Contragarantie der Ausländischen Bank von einer Türkischen Bank ausgestellt. Banken können durch Bildung von Konsortien ihr Risiko vermindern. Bei solch einem Konsortium können gleichzeitig türkische und ausländische Banken teilnehmen.

Da die Bank Garantie im Türkischen Recht nicht mit einer separaten Sonderregelung geregelt ist, herrschen in der Doktrin viele verschiedene Meinungen. Die herrschende Meinung heißt, dass es sich um eine Garantie handelt, aber es ist auch nicht selten, dass Banken durch eine Bank Garantie ebenfalls eine Bürgschaft gewährleisten. Angemessen ist, dass eine Beurteilung je nach den Eigenschaften der einzelnen Bank Garantie unternommen wird.

Wichtig ist welches nationale Recht angewendet wird wenn sich Konflikt wegen einer internationalen Bank Garantie ergibt. In so einem Fall muss das Türkische Gericht das relevante Recht gemäß Bestimmungen des Gesetzes zum Internationalen Privatrecht bestimmen. Artikel 6 dieses Gesetzes sieht vor, dass das relevante Recht das Recht des Geschäftsgebietes oder das Recht, das den Inhalt der Bank Garantie regelt, ist.

Das Türkische Recht sieht keine Bank Garantien bezügliche Formalbedingungen vor. Jedoch wird in der Praxis der Name des Garantie Genießers, die Höhe des Garantiebetrags, der Sachverhalt und der Umfang der Garantie und die Bemerkung, dass der Garantiebetrag bedingungslos gezahlt wird, bemerkt. Der Türkische Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bank Garantie zu Gunsten einer Person mit Aufenthalt im Inland, türkisch ausgestellt werden muss. In der Türkischen Praxis der Bank Garantien ist die Bemerkung –first demand gurantee- ein Standard. Dies führt dazu, dass in einem Konfliktfall die Beweispflicht auf der Seite der Bank liegt.

Die Vertragsfähigkeit einer Person wird gemäß seinem Nationalitätsrecht bestimmt. Jedoch ist eine Person die laut Türkischem Recht eine Vertragsfähigkeit hat, mit der Bank Garantie gebunden. Da es sich auf der Seite der Bank immer um eine juristische Person handelt wird die Vertragsfähigkeit der Bank gemäß den Satzungsbestimmungen bestimmt.

Das relevante Recht für Bank Garantien und Contragarantien kann beliebig ausgewählt und bestimmt werden. Haben die Parteien das relevante Recht nicht bestimmt so ist das Geschäftsgebiet der Bank maßgeblich.

Es ist festzustellen, dass die Bank Garantien die im heutigen Internationalen Geschäft eine unverzichtbare Rolle spielen auch im Türkischen Recht mit komfortablen Bestimmungen zum Internationalen Recht geregelt sind.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


Über das türkische Recht
Über das deutsche Recht
Über das italienische Recht
Über das russische Recht
Über das weissrussische Recht
Über das slovakische Recht
Über das ukrainische Recht
Über das tschechische Recht
Über das litauisch Recht
 


 
Adresse : Mesrutiyet Cad. Ersoy Han No:102/11-12 Kat:5 Beyoglu 34420 ISTANBUL / TURKEY
Tel:+90 212 292 56 23 Fax:+90 212 244 51 93
   KARRIERE
   info@ongoren.av.tr
Copyright © 2005-2008 Ongoren Law Firm in Turkey All Rights Reserved.
Haftungsausschluss