MAERZ 2006
BANK GARANTIEN IM TÜRKISCHEN RECHT
Bank Garantien die im heutigen Internationalen Handelsalltag
immer mehr an Wichtigkeit und Funktionalität gewinnen
sind relativ unkompliziert, schnell in bar verwandelbar und
kostengünstig. Die Banken reduzieren ihren Risikoanteil
in dem sie Contra Garantien aufnehmen und leisten dadurch
einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Internationalen
Handelverkehrs.
Bank Garantien sind im Türkischen Recht nicht mit
einer Sonderregelung oder separat geregelt. Bank Garantien
gewährleisten eine Garantie gegen eine nicht Vollbringung
oder Erfüllung einer Verpflichtung oder Leistung oder
eines nicht Versandes einer Ware. Diese Garantie bildet
für den Bank Kunden eine art Darlehenskredit. Bank
Garantien können in YTL (Neue Türkische Lira)
oder in fremder Währung ausgestellt werden. Bank Garantien
sind nicht pfändbar da sie kein Wertpapier sind.
Obwohl bei einer Bank Garantie Interessen drei verschiedener
Parteien vorhanden sind, wird das eigentliche Verhältnis
zwischen zwei Parteien gegründet. Der Name des Bank
Kunden spielt eigentlich keine primäre Rolle aber
im Fall der Einlösung der Bank Garantie gewinnt auch
der Bank Kunde eine wichtige Rolle. Im Fall der Einlösung
sind auch die Eınspruchsmöglichkeiten auf der
Seite der Bank wichtig. Einsprüche wie wegen einer
Verfälschung, Ungültigkeit oder einer Nichterbringung
können seitens der Bank eingelegt werden. Außerdem
steht auch für die Bank das Grundprinzip im Türkischen
BGB Art.2 offen:’’ Das Gesetz schützt
nicht den Missbrauch eines Rechts.’’
Bank Garantien können befristet oder fristlos ausgestellt
werden. Die Verantwortung der Bank endet mit dem Ablauf
der Frist. Beweist der Garantie Inhaber, dass das Risiko
in der Frist entstanden ist so ist die Bank Garantie noch
in der zehn jährigen Verfallungszeit gültig.
Eine Frist ist nur gültig wenn dies in der Bank Garantie
ausdrücklich geschrieben wurde.
Eine Bankgarantie ist international wenn die Bank und/oder
der Kunde oder der Garantienehmer ausländisch ist/sind.
Viel mehr ausschlaggebend ist, ob eine Bank Garantie einer
Person mit Sitz im Inland oder Ausland ausgestellt ist.
Die Verwaltungsentscheidung (Nr.32) zum Schutz der Türkischen
Währung sieht eine Differenzierung vor. Mit Sitz Im
Inland sind alle natürlichen und juristischen Personen
die einen dauerhaften Sitz in der Türkei haben oder
auch Ausländer die in einem Kalenderjahr mindestens
sechs Monate ihren Sitz in der Türkei haben.
Türkische Banken können Bank Garantien an Personen
mit Sitz im Inland oder im Ausland ausstellen. Für
die Ausstellung von Bank Garantien zu Gunsten von Personen
im Ausland sind Sonderregelungen vorhanden und die Basisgrundlagen
werden vom Untersekretariat des Außenhandels festgelegt.
Ebenso können ausländische Banken eine Bank Garantie
an Personen mit Sitz in der Türkei zu Gunsten von
Personen mit Sitz im Ausland ausstellen. Jedoch werden
solche Bank Garantien in der Praxis durch Contragarantie
der Ausländischen Bank von einer Türkischen Bank
ausgestellt. Banken können durch Bildung von Konsortien
ihr Risiko vermindern. Bei solch einem Konsortium können
gleichzeitig türkische und ausländische Banken
teilnehmen.
Da die Bank Garantie im Türkischen Recht nicht mit
einer separaten Sonderregelung geregelt ist, herrschen
in der Doktrin viele verschiedene Meinungen. Die herrschende
Meinung heißt, dass es sich um eine Garantie handelt,
aber es ist auch nicht selten, dass Banken durch eine Bank
Garantie ebenfalls eine Bürgschaft gewährleisten.
Angemessen ist, dass eine Beurteilung je nach den Eigenschaften
der einzelnen Bank Garantie unternommen wird.
Wichtig ist welches nationale Recht angewendet wird wenn
sich Konflikt wegen einer internationalen Bank Garantie
ergibt. In so einem Fall muss das Türkische Gericht
das relevante Recht gemäß Bestimmungen des Gesetzes
zum Internationalen Privatrecht bestimmen. Artikel 6 dieses
Gesetzes sieht vor, dass das relevante Recht das Recht
des Geschäftsgebietes oder das Recht, das den Inhalt
der Bank Garantie regelt, ist.
Das Türkische Recht sieht keine Bank Garantien bezügliche
Formalbedingungen vor. Jedoch wird in der Praxis der Name
des Garantie Genießers, die Höhe des Garantiebetrags,
der Sachverhalt und der Umfang der Garantie und die Bemerkung,
dass der Garantiebetrag bedingungslos gezahlt wird, bemerkt.
Der Türkische Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
eine Bank Garantie zu Gunsten einer Person mit Aufenthalt
im Inland, türkisch ausgestellt werden muss. In der
Türkischen Praxis der Bank Garantien ist die Bemerkung –first
demand gurantee- ein Standard. Dies führt dazu, dass
in einem Konfliktfall die Beweispflicht auf der Seite der
Bank liegt.
Die Vertragsfähigkeit einer Person wird gemäß seinem
Nationalitätsrecht bestimmt. Jedoch ist eine Person
die laut Türkischem Recht eine Vertragsfähigkeit
hat, mit der Bank Garantie gebunden. Da es sich auf der
Seite der Bank immer um eine juristische Person handelt
wird die Vertragsfähigkeit der Bank gemäß den
Satzungsbestimmungen bestimmt.
Das relevante Recht für Bank Garantien und Contragarantien
kann beliebig ausgewählt und bestimmt werden. Haben
die Parteien das relevante Recht nicht bestimmt so ist
das Geschäftsgebiet der Bank maßgeblich.
Es ist festzustellen, dass die Bank Garantien die im heutigen
Internationalen Geschäft eine unverzichtbare Rolle
spielen auch im Türkischen Recht mit komfortablen
Bestimmungen zum Internationalen Recht geregelt sind.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
|
| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
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