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Rundschreiben November 2009
Monatlicher Rechtsblatt Mai 2010 - Anpassungsklage
Sonder Rundschreiben - Bauverträge und die Sanierungslage
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Februar 2006
UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EINER AKTIENGESELLSCHAFT UND EINER GMBH

Im Türkischen Recht sind viele Gesellschaftstypen vorgesehen aber in der Praxis sind am meistens die AG und die GmbH ausgewählt und bevorzugt. Es wird nützlich sein hier die Unterschiede in Punkten Kapital, Partner, rechtliche Lage der Partner, Verwaltung, Hauptversammlungen und Aufsichtsrat zu erörtern. Dies wird dazu helfen den passenden Gesellschaftstyp auszuwählen.

Vielleicht ist es angemessener mit der gesetzlichen Definition anzufangen. Die AG ist eine Gesellschaft die ein bestimmtes Kapital besitzt und dessen Kapital in übertragbare kleinere Anteile unterteilt ist. Die AG haftet nur mit ihrem Kapital und die Anteil Haber mit ihrer zugesagten Kapitalbeteiligung. Eine GmbH besitzt auch ein bestimmtes Kapital und die Anteil Haber haften nur in Höhe ihrer zugesagten Kapitalbeteiligung. Beide Gesellschaftstypen besitzen die juristische Persönlichkeit und ihre ausschlaggebende gemeinsame Eigenschaft ist, dass ihre Gesellschafter nur mit ihrem zugesagten Kapitalanteil haften.

Eine AG braucht mindestens fünf Gründer dagegen sind mindestens zwei Gründer für eine GmbH ausreichend aber eine GmbH kann nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Das Mindestkapital für eine GmbH sind 5.000.- YTL dagegen für eine AG 50.000.- YTL. Eine AG kann Aktien für den freien Umlauf ausstellen was für eine GmbH nicht möglich ist. Diese Anteile können auf Name oder anonym ausgestellt werden. Außerdem ist es für die AG möglich mit diesen Aktien Fremdkapital zu erwerben. Dies ermöglicht der AG bessere Möglichkeiten an Kapital heran zu kommen. Diese Möglichkeiten hat die GmbH nicht. Außerdem darf eine GmbH keine Vermittlungsrolle in einer Kapitalemission spielen.

Eine AG kann für jeden wirtschaftlichen Zweck, der gesetzlich nicht untersagt ist, gegründet werden. Dagegen kann eine GmbH nicht für eine Bank-, Versicherungs- oder Faktoring Tätigkeit gegründet werden.

Der Begriff Anteil Haber hat auch unterschiedliche Bedeutungen. Bei einer AG ist die Rede eines Aktien Inhabers dagegen bei der GmbH die Rede von einem Anteil Inhabers.

Bei beiden Gesellschaftstypen ist es den Gläubigern nicht möglich die Anteil Haber für Gesellschaftsschulden einzutreiben, es ist möglich im Fall eines nicht Ausreichens des Gesellschaftskapitals- und Vermögens die Insolvenz und Auflösung der Gesellschaft anzufordern.

Bei beiden Gesellschaftstypen werden ähnliche Gründungsphasen gefolgt. Die Gesellschaftssatzung wird schriftlich vorbereitet und von den Gesellschaftern unterschrieben. Die Unterschriften müssen vom Notar beglaubigt werden. Vom Inhalt her gibt es große Ähnlichkeiten aber bei der Gründung einer AG muss die Genehmigung des Handelministeriums eingeholt werden.

Für eine GmbH mit weniger Gesellschaftern als 20 ist es gesetzlich nicht erforderlich, dass jedes Jahr die Hauptversammlung angeordnet wird. Dagegen muss jede AG jährlich ihre Hauptversammlung anordnen. Die ordentliche Hauptversammlung muss binnen drei Monaten nach den Geschäftsabschlüssen und für jeden Fall einmal jährlich angeordnet werden. Handelt es sich um eine GmbH mit weniger als 20 Gesellschaftern ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht durch Vertretung möglich. Die wichtigen Schwierigkeiten ergeben sich bei einer GmbH wegen Versammlungen. Hat die GmbH nicht mehr als fünf Gesellschafter so muss jeder Gesellschafter bei einer Versammlung anwesend sein um die Gesellschaftssatzung zu ändern oder eine Kapitalerhöhung zu entscheiden. Alle Gesellschafter müssen einer Kapitalerhöhung zustimmen und gleiches gilt für die Ausbreitung der Gesellschafterhaftung. Für andere Gesellschafterentscheidungen ist die Gesellschaftermehrheit gefragt. Dagegen müssen sich für die Hauptversammlung einer AG nicht alle Gesellschafter beteiligen und es reicht im Prinzip für viele Tagesordnungen, dass der Viertel der Gesellschafter anwesend ist. Auch wenn die anwesenden Stimmen nicht die Mehrheit bildet kann mit der anwesenden Mehrheit über viele Themen entschieden werden. Für eine GmbH ist es gefragt, dass mindestens drei viertel einer eventuellen Anteilübergabe zustimmen. Bei einer GmbH mit vier Gesellschaftern bedeutet es die Zustimmung aller Gesellschafter für eine Anteilübergabe. Wird ein Vorschlag bei einer GmbH Gesellschafterversammlung abgelehnt stehen keine gerichtliche Wege offen. Bei einer AG dagegen bedeutet auch die Ablehnung eines Vorschlags eine Entscheidung und es kann dagegen angeklagt werden.

Eine AG muss einen Vorstand mit mindestens drei Mitgliedern haben die für höchstens drei Jahre Dauer gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder müssen gleichzeitig Anteil Haber bei der Gesellschaft sein. Dagegen kann die Geschäftsführung einer GmbH Dritten überlassen werden. Der Vorstand hat viele Aufgaben wie z.B. die Führung der Geschäftsbücher, die Erstellung der jährlichen Berichte und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen im Fall der Verschlechterung der Gesellschaftszahlungsfähigkeiten. Dagegen hat bei einer GmbH der Direktor diese Aufgaben. Eine GmbH wird durch mindestens einen Direktor/Geschäftführer geführt der auch ein Dritter sein darf.

Haftungsvorschriften für die GmbH Direktoren/GF in Punkten wie Absicht, Fahrlässigkeit oder Haftungsumfang, gelten auch für den AG Vorstand. Es muss geachtet werden, dass unter dem Begriff Direktor bei einer GmbH eine weitaus umfangreichere Funktion zu verstehen ist und bei einer AG sich um Manager im Angestellten Verhältnis handelt.

Eine AG muss einen Aufsichtsrat mit mindestens einem Mitglied haben, dagegen ist es für eine GmbH die weniger als 20 Gesellschaftern hat, kein muss einen Aufsichtsrat zu haben.

Es ist zu feststellen, dass beide Gesellschaftstypen Vor- und Nachteile haben. Eine AG hat den größten Vorteil, dass sie mehrere Gesellschafter haben kann und bessere Möglichkeiten hat an Kapital und externen Krediten zu kommen. Eine AG ist den Gesellschaftern weniger gebunden und es empfiehlt sich für eine AG zu entscheiden wenn es sich um mehrere Gesellschafter handelt. Die Gründung und Führung einer AG ist wesentlich komplizierter und mit Bürokratie gebunden.

Eine GmbH kann einfacher gegründet und geführt werden. Dagegen sind die Kreditmöglichkeiten begrenzter. Handelt es sich um einen Dominanten Gründer mit eigener Finanzkraft, der das Geschäftsablauf bestimmen und führen wird, empfiehlt es sich natürlich eine GmbH zu gründen, da auch die Führung einer GmbH viel einfacher ist. Wir stellen fest, dass fast alle Unternehmer in der Türkei die einen Einzelhandel beabsichtigen, wegen dem unkomplizierten Aufbau und Führung sich für eine GmbH entscheiden.


VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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