Februar 2006
UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EINER AKTIENGESELLSCHAFT UND EINER GMBH
Im Türkischen Recht sind viele Gesellschaftstypen vorgesehen
aber in der Praxis sind am meistens die AG und die GmbH ausgewählt
und bevorzugt. Es wird nützlich sein hier die Unterschiede
in Punkten Kapital, Partner, rechtliche Lage der Partner,
Verwaltung, Hauptversammlungen und Aufsichtsrat zu erörtern.
Dies wird dazu helfen den passenden Gesellschaftstyp auszuwählen.
Vielleicht ist es angemessener mit der gesetzlichen Definition
anzufangen. Die AG ist eine Gesellschaft die ein bestimmtes
Kapital besitzt und dessen Kapital in übertragbare
kleinere Anteile unterteilt ist. Die AG haftet nur mit
ihrem Kapital und die Anteil Haber mit ihrer zugesagten
Kapitalbeteiligung. Eine GmbH besitzt auch ein bestimmtes
Kapital und die Anteil Haber haften nur in Höhe ihrer
zugesagten Kapitalbeteiligung. Beide Gesellschaftstypen
besitzen die juristische Persönlichkeit und ihre ausschlaggebende
gemeinsame Eigenschaft ist, dass ihre Gesellschafter nur
mit ihrem zugesagten Kapitalanteil haften.
Eine AG braucht mindestens fünf Gründer dagegen
sind mindestens zwei Gründer für eine GmbH ausreichend
aber eine GmbH kann nicht mehr als 50 Gesellschafter haben.
Das Mindestkapital für eine GmbH sind 5.000.- YTL
dagegen für eine AG 50.000.- YTL. Eine AG kann Aktien
für den freien Umlauf ausstellen was für eine
GmbH nicht möglich ist. Diese Anteile können
auf Name oder anonym ausgestellt werden. Außerdem
ist es für die AG möglich mit diesen Aktien Fremdkapital
zu erwerben. Dies ermöglicht der AG bessere Möglichkeiten
an Kapital heran zu kommen. Diese Möglichkeiten hat
die GmbH nicht. Außerdem darf eine GmbH keine Vermittlungsrolle
in einer Kapitalemission spielen.
Eine AG kann für jeden wirtschaftlichen Zweck, der
gesetzlich nicht untersagt ist, gegründet werden.
Dagegen kann eine GmbH nicht für eine Bank-, Versicherungs-
oder Faktoring Tätigkeit gegründet werden.
Der Begriff Anteil Haber hat auch unterschiedliche Bedeutungen.
Bei einer AG ist die Rede eines Aktien Inhabers dagegen
bei der GmbH die Rede von einem Anteil Inhabers.
Bei beiden Gesellschaftstypen ist es den Gläubigern
nicht möglich die Anteil Haber für Gesellschaftsschulden
einzutreiben, es ist möglich im Fall eines nicht Ausreichens
des Gesellschaftskapitals- und Vermögens die Insolvenz
und Auflösung der Gesellschaft anzufordern.
Bei beiden Gesellschaftstypen werden ähnliche Gründungsphasen
gefolgt. Die Gesellschaftssatzung wird schriftlich vorbereitet
und von den Gesellschaftern unterschrieben. Die Unterschriften
müssen vom Notar beglaubigt werden. Vom Inhalt her
gibt es große Ähnlichkeiten aber bei der Gründung
einer AG muss die Genehmigung des Handelministeriums eingeholt
werden.
Für eine GmbH mit weniger Gesellschaftern als 20
ist es gesetzlich nicht erforderlich, dass jedes Jahr die
Hauptversammlung angeordnet wird. Dagegen muss jede AG
jährlich ihre Hauptversammlung anordnen. Die ordentliche
Hauptversammlung muss binnen drei Monaten nach den Geschäftsabschlüssen
und für jeden Fall einmal jährlich angeordnet
werden. Handelt es sich um eine GmbH mit weniger als 20
Gesellschaftern ist die Teilnahme an der Hauptversammlung
nicht durch Vertretung möglich. Die wichtigen Schwierigkeiten
ergeben sich bei einer GmbH wegen Versammlungen. Hat die
GmbH nicht mehr als fünf Gesellschafter so muss jeder
Gesellschafter bei einer Versammlung anwesend sein um die
Gesellschaftssatzung zu ändern oder eine Kapitalerhöhung
zu entscheiden. Alle Gesellschafter müssen einer Kapitalerhöhung
zustimmen und gleiches gilt für die Ausbreitung der
Gesellschafterhaftung. Für andere Gesellschafterentscheidungen
ist die Gesellschaftermehrheit gefragt. Dagegen müssen
sich für die Hauptversammlung einer AG nicht alle
Gesellschafter beteiligen und es reicht im Prinzip für
viele Tagesordnungen, dass der Viertel der Gesellschafter
anwesend ist. Auch wenn die anwesenden Stimmen nicht die
Mehrheit bildet kann mit der anwesenden Mehrheit über
viele Themen entschieden werden. Für eine GmbH ist
es gefragt, dass mindestens drei viertel einer eventuellen
Anteilübergabe zustimmen. Bei einer GmbH mit vier
Gesellschaftern bedeutet es die Zustimmung aller Gesellschafter
für eine Anteilübergabe. Wird ein Vorschlag bei
einer GmbH Gesellschafterversammlung abgelehnt stehen keine
gerichtliche Wege offen. Bei einer AG dagegen bedeutet
auch die Ablehnung eines Vorschlags eine Entscheidung und
es kann dagegen angeklagt werden.
Eine AG muss einen Vorstand mit mindestens drei Mitgliedern
haben die für höchstens drei Jahre Dauer gewählt
werden. Die Vorstandsmitglieder müssen gleichzeitig
Anteil Haber bei der Gesellschaft sein. Dagegen kann die
Geschäftsführung einer GmbH Dritten überlassen
werden. Der Vorstand hat viele Aufgaben wie z.B. die Führung
der Geschäftsbücher, die Erstellung der jährlichen
Berichte und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen
im Fall der Verschlechterung der Gesellschaftszahlungsfähigkeiten.
Dagegen hat bei einer GmbH der Direktor diese Aufgaben.
Eine GmbH wird durch mindestens einen Direktor/Geschäftführer
geführt der auch ein Dritter sein darf.
Haftungsvorschriften für die GmbH Direktoren/GF in
Punkten wie Absicht, Fahrlässigkeit oder Haftungsumfang,
gelten auch für den AG Vorstand. Es muss geachtet
werden, dass unter dem Begriff Direktor bei einer GmbH
eine weitaus umfangreichere Funktion zu verstehen ist und
bei einer AG sich um Manager im Angestellten Verhältnis
handelt.
Eine AG muss einen Aufsichtsrat mit mindestens einem Mitglied
haben, dagegen ist es für eine GmbH die weniger als
20 Gesellschaftern hat, kein muss einen Aufsichtsrat zu
haben.
Es ist zu feststellen, dass beide Gesellschaftstypen Vor-
und Nachteile haben. Eine AG hat den größten
Vorteil, dass sie mehrere Gesellschafter haben kann und
bessere Möglichkeiten hat an Kapital und externen
Krediten zu kommen. Eine AG ist den Gesellschaftern weniger
gebunden und es empfiehlt sich für eine AG zu entscheiden
wenn es sich um mehrere Gesellschafter handelt. Die Gründung
und Führung einer AG ist wesentlich komplizierter
und mit Bürokratie gebunden.
Eine GmbH kann einfacher gegründet und geführt
werden. Dagegen sind die Kreditmöglichkeiten begrenzter.
Handelt es sich um einen Dominanten Gründer mit eigener
Finanzkraft, der das Geschäftsablauf bestimmen und
führen wird, empfiehlt es sich natürlich eine
GmbH zu gründen, da auch die Führung einer GmbH
viel einfacher ist. Wir stellen fest, dass fast alle Unternehmer
in der Türkei die einen Einzelhandel beabsichtigen,
wegen dem unkomplizierten Aufbau und Führung sich
für eine GmbH entscheiden.
| VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN: |
|
| Juli |
2009 |
"DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN" |
| Juni |
2009 |
"VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Mai |
2009 |
"VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN" |
| Februar |
2009 |
"DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER" |
| Januar |
2009 |
"DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT" |
| Dezember |
2008 |
"DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT" |
| November |
2008 |
"Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität" |
| Oktober |
2008 |
"Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf" |
| September |
2008 |
"Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können." |
| August |
2008 |
"Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer" |
| Juli |
2008 |
"Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert" |
| Juni |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen." |
| Mai |
2008 |
"Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht." |
| April |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben" |
| Maerz |
2008 |
"Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz" |
| Februar |
2008 |
"Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt" |
| Januar |
2008 |
"Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden" |
| Dezember |
2007 |
"Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz" |
| November |
2007 |
"Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt." |
| Oktober |
2007 |
"Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen" |
| April |
2007 |
"Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei" |
| Maerz |
2007 |
"Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber" |
| Februar |
2007 |
"Bürgschaftsvertrag" |
| Januar |
2007 |
"Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird" |
| Dezember |
2006 |
"Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter" |
| November |
2006 |
"Alleinvertriebsvertrag" |
| Oktober |
2006 |
"Übertragung von Urheberrechten" |
| September
| 2006 |
"Akreditiv" |
| Juli |
2006 |
"Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht" |
| Juni |
2006 |
"Leasing; Finanzieller Mietvertrag" |
| Mai |
2006 |
"Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh" |
| April |
2006 |
"Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht" |
| Maerz |
2006 |
"Bank Garantien Im Türkischen Recht" |
| Februar |
2006 |
"Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh" |
| Januar |
2006 |
"Die Gründung Einer GmbH" |
| Dezember |
2005 |
"Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit" |
| November |
2005 |
"Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften" |
| Oktober |
2005 |
"Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht" |
| September |
2004 |
"Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht" |
|