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Januar 2006
DIE GRÜNDUNG EINER GmbH

Die Gründung einer GmbH folgt in zwei Phasen (Das Verwaltungsschreiben des Industrie und Handelministeriums 2003/3)

1) Vorbereitung des Gesellschaftervertrags
2) Eintragung ins Handelsbuch

GmbH’ s die gegründet werden im Vorrat zu haben werden als Scheingesellschaften benannt, dies wurde in einigem Maß verhindert durch die Erhöhung des Mindestgründungskapitals zu 5 Milliarden TL (5 Tausend YTL- neue Türkische Lira).

Gründungsphasen:

1) Vorbereitung des Gesellschaftervertrags: Das Gesetz knüpft die Vorbereitung des Gesellschaftervertrags an Bedingungen. Drei Formale Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

a) Die schriftliche Form
b) Alle Gesellschafterunterschriften müssen notariell geprüft werden.
c) Die unerlässlichen Regelungen müssen im Gesellschaftervertrag beinhaltet werden.

Die schriftliche Form ist eine Gültigkeitsvoraussetzung. Mit einer verbalen Abmachung kann keine GmbH gegründet werden.

Ebenso ist es eine Gültigkeitsvoraussetzung, dass sie Gesellschafterunterschriften notariell geprüft werden. Der Gesellschaftervertrag wird von allen gründenden Gesellschaftern unterschrieben, die Unterschriften werden notariell geprüft. Dann wird der Gesellschaftervertrag zum Handelsbuch bei der zuständigen Handelskammer der Stadt in der sich die Gesellschaftsadresse befinden wird wie im Gesellschaftervertrag vorgesehen, eingetragen. Die Voraussetzung die Genehmigung des Handel und Industrieministeriums einzuholen wurde aufgehoben.

2) Die unerlässlichen Regelungen die im Gesellschaftervertrag geregelt sein müssen :

a) Der Gesellschaftsname und die Zentraladresse müssen geregelt sein. Laut Verwaltungsschreiben Nr. 2000/3 des Handel und Industrieministeriums muss der Name der Gesellschaft türkisch sein. Aber sind der übliche Name der Dienstleistung oder Ware in der Handelstätigkeit der Firma ausländisch oder gibt es im türkisch kein geeignetes Wort dafür, so ist es möglich einen ausländischen Gesellschaftsnamen zu haben. Auch die zentrale Adresse der Gesellschaft muss im Vertrag klar und offen definiert sein.
b) Die Handelstätigkeit muss definiert sein.
c) Das Kapital und die diesbezüglichen Anteile eines jeden Gesellschafters müssen definiert sein. Es muss auch definiert sein, dass ¼ der Fiskalen Anteile jedes Gesellschafters gezahlt ist oder in drei Monaten ab der Gründung gezahlt wird und der Restanteil in drei Jahren nach der Gründung gezahlt wird.

d) Die Definition wie die Bekanntmachungen der Gesellschaft gemacht werden.
e) Die Definition über die Dauer der Gesellschaft.
f) Die Gewinnausschüttung muss definiert werden.
g) Die Höhe der Ersatzprämien muss definiert werden.
h) Die Ernennung der Geschäftsführer

Gilt eine fehlerhaft gegründete GmbH als eine GbR? Wenn das Verhältnis zwischen den gründenden Gesellschaftern in Form einer GbR ist, gilt die fehlerhaft gegründete GmbH als eine GbR.

Das Türkische HGB regelt in Art.139 die Gegenwerte die als Kapital eingelegt werden können; mobile Gegenstände sowie Immobilien, Geld, Privilegierungen und Know-how.
Persönliche Haftung und der gute Ruf einer Person kann nicht als Kapital eingelegt werden da die Haftung der Gesellschafter mit ihrem Anteil beschränkt ist und solches nicht Fiskal bewertet können.

Wird von Gesellschaftern Güter als Kapital eingelegt, so muss es im Gesellschaftervertrag definiert werden was der Wert dieser Güter sind und welchen Anteil sie diesbezüglich erhalten werden. Laut Art.303 und 505 THGB wird der Wert von Gütern die als Kapital in eine GmbH eingelegt werden soll, durch einen gerichtlichen Sachverständigen festgelegt. Sind es Gegenstände die offiziell eingetragen sind wie z.B. Autos, Schiffe oder Immobilien, müssen diese in drei Monaten nach der Gesellschaftsgründung in Namen der Gesellschaft eingetragen werden. Ist die Eintragung solcher Güter mit der Zustimmung des Eigentümers bedingt ist dies ohne den Eigentümer Zustimmung aufgrund des Gesellschaftervertrags möglich.

3) Die Eintragung: Nach der notariellen Unterschriftsprüfung werden die Dokumente wie es vom Ministerium gefordert wird hinzugefügt und in 15 tagen beim zuständigen Handelskammer eingetragen. Nach der Prüfung wird es vom Beamten eingetragen. Die Wirkungen der Bekanntmachung und Eintragung des Gesellschaftervertrags sind:
a) Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft die juristische Persönlichkeit.
b) Mit der Bekanntmachung erlangen die Vertragsregelungen juristische Wirkung und Gültigkeit gegenüber Dritte.
c) Nach der Eintragung kann die Gesellschaft nur durch die Auflösung beendet werden.
d) Handlungen die vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gemacht wurden haften die Personen aber werden sie in drei Monaten von der GmbH aufgenommen, so haftet die GmbH für diese Handlungen. Aber diesbezüglich müssen diese Handlungen mit der Bekanntgabe gemacht sein, dass sie in Namen der Gesellschaft gemacht werden




VORHERGEHEND RUNDSCHREIBEN:

Juli 2009 "DIE VERORDNUNG FÜR DIE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT DER LEASING, FAKTORING UND FINANZUNTERNEHMEN IST IN KRAFT GETRETEN"
Juni 2009 "VERORDUNG VORSCHUNGSRAT FÜR FINANZIELLE STRAFTATEN VERÖFFENTLICHT WURDE VERÖFFENTLICHT"
Mai 2009 "VERORDNUNG ÜBER DIE ZINSEN DIE BEI DEN REDISKONT- UND VORSCHUSS TRANSAKTIONEN ANGEWENDET WERDEN"
Februar 2009 "DIE ANKÜNDIGUNG DER ÄNDERUNG DER ANKÜNDIGUNG DER REGELUNG ÜBER DAS GESETZ FÜR DIE ZAHLUNGEN DER SCHECKS UND DER SCHUTZ DER SCHECKINHABER"
Januar 2009 "DIE VERORDNUNG ÜBER DEN GRUNDSTÜCKSERWERB DURCH GESELLSCHAFTEN MIT AUSLÄNDISCHEM KAPITAL WURDE VERÖFFENTLICHT"
Dezember 2008 "DAS VERFASSUNGSGERICHT HAT DAS ARTIKEL ÜBER “DAS AUSLANDSVERBOT DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN DIE AN DAS FONDS SCHULDEN HABEN” FÜR NICHTIG ERKLÄRT"
November 2008 "Das ministerium für energie und naturresso erlässt eine neue verordnung über das betreiben geothermischer quellen zur erzeugnung von elektrizität"
Oktober 2008 "Yargitay (der Obergerichtshof der Türkei in Zivil- und Strafsachen) hebt das Urteil der Vorinstanz, wonach Banken von ihren Kunden jährliche Kartengebühren für die ausgestellten Kreditkarten verlangen dürfen, aufgrund der Ungewöhnlichkeitsregel auf"
September 2008 "Mit der Bekanntmachung über die Einkommenssteuer (Nr. 268) wurde geregelt, dass die Mietzinszahlung nur noch durch Banken oder auf Postwege durchgeführt werden können."
August 2008 "Neuregelung des Gesetzes über den Verkauf von Grundstücken an Ausländer"
Juli 2008 "Das Gesetz für die Einziehung der öffentlich rechtlichen Forderungen wurde geändert"
Juni 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Forderung des Vollstreckungsgerichts (Ýstanbul 10. Ýcra Mahkemesi), zur Nichtigkeitserklärung des 337/1 Schuldbetreibungs und Konkursgesetzes angenommen."
Mai 2008 "Das Urteil vom 11.03.2008 des Verfassungsgerichts über die Aufhebung des Artikel 3 d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetzes mit der Nummer 4875, wurde mit der Begründung, im Amtsblatt veröffentlicht."
April 2008 "Das Verfassungsgericht hat das 3. Artikel Ziffer d des Direkt Ausländisches Investitionsgesetz aufgehoben"
Maerz 2008 "Erhebliche änderungen in dem Ziviligesetzbuch, in der Zivilprozessordnung und in dem Urhebergesetz"
Februar 2008 "Das Verfassungsgericht hat die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes über den Erwerb der Grundstücke der Ausländer abgelehnt"
Januar 2008 "Das Gesetz über die Regelung der Publikationen im Internet und der Straftaten die durch diese Publikationen begangen werden"
Dezember 2007 "Änderungen in dem Stockwerkeigentumsgesetz"
November 2007 "Mit dem Gesetz von 9.11.2007, wurde die Errichtung von Atomkraftwerken, die Bewirtschaftung und der Energiekauf geregelt."
Oktober 2007 "Referendare können im Ausland ihr Refendariat machen"
April 2007 "Die Gründung Von Verbindungsbüros In Der Türkei"
Maerz 2007 "Besonderheiten Bezüglich Auslaendischer Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Februar 2007 "Bürgschaftsvertrag"
Januar 2007 "Probleme Bezüglich Der Wirksamkeit Von Bauverträgen Bei Denen Als Entgelt Ein Stockwerkeigentum Vereinbart Wird"
Dezember 2006 "Mieten In Grossen Einkaufsläden Aussicht Der Mieter"
November 2006 "Alleinvertriebsvertrag"
Oktober 2006 "Übertragung von Urheberrechten"
September 2006 "Akreditiv"
Juli 2006 "Freie Handels Zonen Im Türkischen Recht"
Juni 2006 "Leasing; Finanzieller Mietvertrag"
Mai 2006 "Ehe Eigentum Im Türkischen Recht Gmbh"
April 2006 "Anerkennung Und Ausführung Auslaendischer Gerichtsurteilen Im Türkischen Recht"
Maerz 2006 "Bank Garantien Im Türkischen Recht"
Februar 2006 "Unterschiede Zwischen Einer Aktiengesellschaft Und Einer Gmbh"
Januar 2006 "Die Gründung Einer GmbH"
Dezember 2005 "Das Arbeitsrecht Der Auslaender Im Umfang Der Aufenthalts- Und Reisefreiheit"
November 2005 "Die Schutzrechte Der Kleýnaktionaere Bei Aktiengesellschaften"
Oktober 2005 "Scheidungsgründe Der Ehe Im Türkischen Recht"
September 2004 "Wichtige Entwýcklungen Im Türkischen Recht"


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