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VERWALTUNGS- UND STEUERRECHTLİCHE ANKLAGEN GEGEN AMTLİCHE BEHÖRDEN
Verwaltungsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen den amtliche Behörden und den Personen oder Gesellschaften im Land. Steuergerichte gehören auch dazu. Die Verwaltungsjustiz hat z.B. mit ihrer Entscheidung über die Kündigung des Verkaufs von TÜPRAŞ(Landesgrößte Ölraffinerie in öffentlicher Hand) gezeigt wie wichtig sie ist und lebenswichtige Änderungen im Regierungsprogramm verursachen kann. Diese wichtige Rolle spielt sie weiter in dem wie sie auch z.B. im Fall der Konkursbanken entscheiden wird.
Im Allgemeinen ergeben sich zwischen den Amts Behörden und Personen oder Unternehmen im Land in zwei Themen Streitigkeiten. Erstens im Fall der rechtswidrigen Amts Entscheidungen und zweitens die Schäden durch Behörden, Beamten oder sonstigen Mitarbeitern.
Gegen rechtswidrige Entscheide der Ämter muss binnen sechzig Tagen angeklagt werden. Eine Baurechtliche Entscheidung oder eine Amts Entscheidung bezüglich einer Erlaubnis oder Genehmigung sind solche Entscheidungen. Gegen Steuerrechtliche Entscheidungen muss binnen dreißig Tagen angeklagt werden.
Es kommt häufig vor, dass durch Stilllegung von Bauten oder Erzminen wegen umweltrechtlichen Bedenken, erhebliche Schaden entstehen. In solchen Fällen muss in einem Jahr der Schadenersatzanspruch gestellt und wenn abgelehnt binnen sechzig tagen die Anklage eingereicht werden. Gleiche Fristen gelten für entstandene Schäden wegen Behördenverhalten wie z.B., dass ein Polizist am Flughafen die Ausreise ins Ausland nicht genehmigt.
Da Verwaltungs- und Steuergerichte in unserem Land nur in Grosstädten errichtet sind muss zuerst geprüft werden welches Gericht jeweils zuständig ist. Gegen Vorschriften die von Ministerien erlassen werden kann bei der Danıştay (höchste verwaltungsrechtliche Instanz) in Ankara angeklagt werden.
Das größte Problem für die Verwaltungsjustiz ist es, dass Stilllegungsentscheidungen in Monaten gefallen werden. Obwohl dies für Handelsgerichte in fünf bis zehn Tagen möglich ist und dadurch das wachsen des Schadens vermieden werden kann. Endgültige Urteile die die Streitigkeiten beenden werden nach Jahren gefallen. Nur für eine Kassation bei der Danıştay wird ungefähr zwei Jahre lang gewartet. Bei diesen Gerichten sind auch leider Richter ohne juristische Herkunft in Amt. Bei Richtern mit juristischer Herkunft sind die juristische Denkweise und das Gerechtigkeitsgefühl mit dem Studium erlernt aber dies ist nicht für Absolventen von Wirtschafts- oder Politikschulen der Fall. Wir sehen dies als eines der Problemstellen die in Zukunft nachgebessert werden muss.
Mittlerweile ist bei der Danıştay eine Abteilung die 13.Abteilung ergründet. Die neue 13.Abteilung wird Streitigkeiten im Bezug zum Aufsichtsrat über Fernsehen und Radio, Börsenaufsichtsrat und anderen wichtigen Oberraten behandeln. Da es eine neue Abteilung ist, ist es zu erwarten, dass sie am Anfang zügig entscheiden wird.
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