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Über das weissrussische Recht
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Dieser Artikel wurde durch die Anwaltsfirma Arzinger & Partner Minsk verfasst und durch die Rechtsanwaltskanzlei Öngören übersetzt.


Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Weissrussland

Die Gründung einer GmbH sowie die Eintragungsprozedur beinhaltet folgende Stadien:
1. Die Bewilligung des Gesellschaftsnamens sowie die Übergabe des betreffenden Zertifikates an die Meldebehörde.
2. Fertigstellung der Verpflichtungsbescheinigung bzgl. der Niederlassung der Gesellschaft (es ist notwendig, dass die Verpflichtungsbescheinigung das oben genannte Zertifikat und bzgl. der Gesellschaftsadresse andere Dokumente, - den technischen Bericht, Eintragungszertifikat, Plan über fest eingebaute Anlagen usw. –, beinhaltet).
3. Bereitstellung der folgenden Dokumente;
- Hauptgesellschaftsvertrag
- Protokoll der Generalversammlung
- Eintragungsanträge
- Siegelentwurf (in zweifacher Ausführung)
4. Notarielle Beglaubigung der Gründungsdokumente (Hauptgesellschaftsvertrag in Original und eine Kopie, Gründungsurkunde der Gesellschaft in Anzahl der Gesellschafter und eine Ausführung, welche beim Notar verbleibt).
5. Eröffnung eines provisorischen Kontos um das eingetragene Stammkapital zu erschliessen (das Konto wird entweder durch alle gründenden Gesellschafter oder durch einen durch Protokoll festzusetzenden Gesellschafter eröffnet).
6. Die Dokumente werden einer Meldebehörde übergeben. Wenn nicht mehr als 3 Gesellschafter existieren, müssen alle (oder deren Vertreter) anwesend sein. Ein Gesellschafter kann durch Protokoll berechtigt werden, die Rechte der anderen Gesellschafter zu vertreten.

Erfoderliche Dokumente:
- Zertifikat über die Bewilligung des Namens der GmbH
- Die Gründungsdokumente müssen in zweifacher Ausfertigung und in einem der zwei Amtssprachen – russisch oder weissrussisch – fertiggestellt und der Meldebehörde übermittelt werden
- Eintragungsantrag
- Dokumente bzgl. der rechtlichen Niederlassung
- Zahlungsbelege darüber, dass das eingetragene Stammkapital auf das vorübergehende Konto eingezahlt wurde oder die Beurteilung eines Gutachters bzgl. eines dem Stammkapital gleichzusetzenden Beitrages
- Falls sich zwischen den Gesellschaftern eine juristische Person befindet – beglaubigte Kopie über deren Eintragung
- Kopie des Passes und wenn notwendig – eine Übersetzung
- Siegelentwurf (in zweifacher Ausfertigung)
- Beleg darüber dass die Gründungsgebühren dem Staat abgeführt wurden
7. Innerhalb von 5 Werktagen wird über die amtliche Eintragung der Gesellschaft entschieden. Innerhalb von 10 Tagen wird die Sozialversicherung der staatlichen Versicherungsgesellschaft “Belgosstrakh” und der Steuerbehörde angemeldet. Die Eintragung kann auch eher erfolgen. In diesem Fall müssen die Eintragungsverfahren in den genannten Institutionen durchgeführt werden. Die Eintragungsprozedur wird durch die Übergabe des “Zertifikat(es) über die Eintragung der juristischen Person” beendet.
Nach der Eintragung müssen folgende Formalitäten erledigt werden:
8. Bestellung eines Siegels.
9. Bestellung eines Vorstand – Zertifikates.
10. Übermittlung der Daten an die Sozialversicherung.
11. Übermittlung der Daten an die Versicherungsanstalt “Belgostrakh”.
12.Übermittlung der Daten an das Finanzamt, die Zustellung der Steuernummereintragung sowie bzgl. der Eintragung der Arbeitnehmer eine einfache Ausfertigung aller Bankkonten.
13. Notarielle Beglaubigung der Ausfertigungen der Gründungsdokumente, notarielle Bewilligung der abgestempelten und unterschriebenen Dokumente, (ausserdem wird auch ein Zertifikat über die Eintragung der Mitarbeiter verlangt).
14. Eröffnung der Bankkonten.
Die Dauer der Gründung einer GmbH, von der Übermittlung der Dokumente der Gesellschafter an bis zur Eröffnung eines Bankkontos, die Eintragung beim Finanzamt, der Aufbau einer Dienstleistungsbeziehung zwischen einem Vorsitzenden und einem Buchhalter, dauert ungefähr 30 Tage.
Weissrussland oder andere ausländische juristische oder natürliche Personen können Gründungspartner einer GmbH sein.
Das eingetrage Stammkapital für die Gründung einer GmbH muss mindestens 800 Euro betragen. Das Stammkapital einer GmbH kann durch Beitrag und Sicherung sowie durch sonstige Vermögensrechte, und durch alles was geldwert ist eingebracht werden.
Das Vermögen, das dem Stammkapital einer GmbH zugefügt wird, die wirtschaftliche Nutzung dieses Vermögens sowie das Recht es zu gebrauchen, obliegen den Gründungspartnern der Gesellschaft.
Das Vermögen muss für die Betätigung der Gesellschaft optimiert und notwendig sein. Wenn das Vermögen durch einen Übertragenden oder durch den Vertrag begrenzt ist, kann dieses Vermögen nicht als Stammkapital eingebracht werden.
Das eingetragene Stammkapital einer GmbH kann nicht vollständig aus Sacheinlagen bestehen.
Gleichzeitig darf die Höhe der hinzugefügten Sacheinlagen die Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen eingetragenen Mindeststammkapitals nicht überschreiten. Mit anderen Worten; falls das Stammkapital mit Sacheinlagen eingebracht wird, darf der Wert 400 Euro nicht überschreiten.
Die Zufügung eines dinglichen Vermögens zum Stammkapital muss durch ihren Geldwert angerechnet werden. Dieses Verfahren ist gesetzlich geregelt.
Vor der amtlichen Eintragung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden. Die andere Hälfte muss innerhalb eines Jahres nach der amtlichen Eintragung eingezahlt werden.
Die Gründungsdokumente einer GmbH bilden die Grundlage für ihre Betätigung. Diese sind der Gesellschaftshauptvertrag und die Gesellschaftsgründungsurkunde.
Wenn der Beitrag eines ausländischen Gründungspartners zum Stammkapital mehr als 20.000 $ beträgt, wird diese Gesellschaft als eine “ wirtschaftliche Organisation mit ausländischen Investoren” betrachtet.
Die weissrussischen Gesetze sehen für solche Organisationen folgende Vorteile vor:
1. Eine längere Frist für die Einzahlung des eingetragenen Stammkapitals. Vereinigungen mit Fremdkapital zahlen innerhalb von zwei Jahren nach der amtlichen Eintragung das eingetragene Stammkapital. Andere Vereinigungen müssen, wie oben erwähnt, das gesamte Stammkapital entweder bei der Eintragung oder innerhalb von einem Jahr nach Eintragung einzahlen.
2. Die Kosten bzgl. der Lohnzahlungen von Vereinigungen mit ausländischen Investoren unterliegen keinerlei Begrenzungen und werden zu den Grundlagen der Produktionskosten berechnet.
Andere Vereinigungen dagegen können Kosten bzgl. Lohnzahlungen nur bis zu einer bestimmten Summe von den Produktionskosten absetzen.
3. Bzgl. der Kostenfestsetzung unterliegen Organisationen mit Fremdkapital ebenfalls günstigeren Bedingungen: Diese Vereinigungen können ihre Kosten, ohne verpflichtet zu sein, den zuständigen Ämtern zu melden, verändern. Andere Vereinigungen dagegen müssen Veränderungen bei ihren Kosten, wenn die Veränderung monatlich 0,5 % übersteigt, eintragen lassen.
4. Gesellschaften mit Fremdkapital können nur durch eine gerichtliche Entscheidung liquidiert werden. Andere Vereinigungen können auch durch die Meldebehörde liquidiert werden.
Nach den vorliegenden Bestimmungen in Weissrussland genügen zur Gründung einer GmbH zwei Gründungspartner. Die Bestimmungen setzen auch die Höchstzahl der Gründungspartner fest. Hiernach beträgt die Höchstzahl der Gründungspartner 50 Mitglieder. Bei Überschreitung dieser Anzahl ändert die GmbH entweder seine Art oder sie wird liquidiert.
Die Gründungskosten betragen um die 300 – 400 Euro. Diese Kosten können folgendermassen beziffert werden:
1. Notarkosten (mindestens 120 Euro);
2. Staatliche Gebühren (60 Euro);
3. Bestellung eines Siegels (15 EURO);
4. Bestellung eines Vorstandzertifikates (10 EURO);
5. Vorbereitung des Unterschriftenrundschreibens (10 EURO);
6. Notarkosten – ungefähr 80 EURO, für jede Ausfertigung der Steueridentifikationsnummer der eingetragenen Gesellschaft sind 10 Euro staatliche Gebühren fällig;
7. Falls eine Partnergesellschaft gegründet wird, werden die Eintragungsdokumente der Gesellschaft im Heimatland sowie die Vollmachtsübersetzung benötigt. (1800 Anschläge = 4,5 EURO).
Türkische Staatsbürger brauchen folgende Dokumente für die Gründung einer GmbH:
1. Für ausländische natürliche Personen ist eine Übersetzung des Ausweises auf Russisch mit einer Notarbeglaubigung notwendig.
2. Bei Bedarf eine Vollmacht;

Zusätzlich hierzu:
3. Ein Protokoll der Gründungsmitglieder bzgl. ihrer Entscheidung eine GmbH gründen zu wollen;
4. Protokoll der Vollversammlung der Gründungsmitglieder der GmbH (Die Gründungsmitglieder sowie die Organe der Hauptversammlung müssen nach dem “Wirtschaftsgesetz” zwingend anwesend sein. Die Protokolle dieser beiden Organe sind gesetzlich geregelt).

Türkische Staatsbürger brauchen für die Eintragung einer Gesellschaft folgende Dokumente:
1. Ein diesem Verfahren entsprechender Antrag (der Antrag muss die Daten der natürlichen Personen und die Daten über die Anteile von anderen juristischen Personen usw. Beinhalten).
2. Gründungsdokumente (Hauptgesellschaftsvertrag in zweifacher Ausfertigung sowie Gründungspartner Betriebsvertrag/Gründungsvertrag-notariell begalubigt).
3. Beleg darüber, dass das Stammkapital der GmbH rechtlich eingebracht worden ist (eingetragene Stammkapital durch Geld hinzugefügte Anteil auszeichnende Dokumente, dem Stammkapital hinzugefügtes dingliches Vermögen–Gutachten wieviel das dingliche Vermögen wert ist).
4. Wenn ein Gründungspartner eine juristische Person ist, wird die Entscheidung über die Gründung einer Gesellschaft der weissrussischen Republik verlangt.
In dieser Entscheidung wird die Höhe des eingetragenen Stammkapitals festgesetzt. Ausserdem finden sich hier Informationen darüber, wie und in welcher Höhe das eingetragene Stammkapital zugefügt wird.
5. Von ausländischen juristischen Personen wird eine Wirtschaftsregistereintragung des Staates, in dem sie sich befinden, verlangt oder ein Dokument, welches nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes die rechtliche Stellung der juristischen Person anzeigt. (Der Zeitraum zwischen der Registereintragung und dem Eintragungsantrag darf höchstens ein Jahr betragen). Dieses Dokument muss in russischer oder weissrussischer Übersetzung vorliegen, die Unterschrift unter der Übersetzung muss notariell beglaubigt werden.
6. Eine Garantieerklärung oder ein ähnliches Dokument darüber, dass die GmbH an einem bestimmten Standort ihre Niederlassung rechtlich aufzeigen darf.
7. Beleg darüber, dass die Eintragungsgebühren gezahlt worden sind.
8. 2 Muster der Siegelentwürfe.

Folgende Dokumente werden vor der Gründung der Gesellschaft benötigt:
- “beglaubigen” bedeutet in diesem Zusammenhang : “ notariell beglaubigt und mit einem Apostille – Siegel versehen”
1. Eine Entscheidung darüber, dass der (die) ausländische(n) Gründungspartner auf dem Boden der weissrussischen Republik eine GmbH gründen und das Stammkapital bilden können (ihr Anteil an dem Stammkapital sowie die Art des Stammkapitals, ob es durch Geld oder dinglichem Vermögen bestehen wird muss angezeigt werden);
2. Beglaubigte Ausfertigungen der grundlegenden Dokumente der Gesellschaft wenn vorhanden – mit Veränderungen (Hauptgesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde;
3. Beglaubigte Eintragungszertifikat;
4. Beglaubigte Ausfertigung der Registereintragung, wenn eine ausländische GmbH der Partner einer GmbH wird.
5. Eine Ausfertigung darüber, dass ein Vertreter der Gründungspartner den grundlegenden Gründungsvertrag unterschreiben darf und befugt ist, eine GmbH zu gründen und die dazu notwendigen Verfahren durchzuführen;
6. Persönlichen Daten (Ausweiskopien, Name, Vorname, Anschrift, Ausweisdaten, Telefonnummer etc.) der (des) Gründungspartner(s) der (die) den Hauptgesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde unterschreiben wird (werden);
7. Wenn es sich bei den Gründungspartnern um natürliche Personen handelt, sind Kopien der Ausweise nötig.

Für die Vorbereitung der grundlegenden Dokumente (Tagesordnung der Vollversammlung bzgl. der Gründung einer GmbH, Hauptgesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde) werden folgende Dokumente gebraucht:

1. Höhe des eingetragenen Stammkapitals. Wie oben erwähnt, beträgt die Mindesthöhe des Stammkapitals für die Gründung einer Gesellschaft 800 Euro. Wenn ein ausländischer Investor eine Wirtschaftsorganisation mit Fremdkapital gründen möchte, beträgt der Anteil des ausländischen Investors mindestens 20.000 $.
2. Die Betätigungsbereiche der GmbH.
3. Der Name welches für die GmbH vorgeschlagen wird (es wird empfohlen, mehrere Namen zu benennen).
4. Niederlassungsort (Adresse) für die juristische Person (rechtliche Adresse der juristischen Person).
5. Persönliche Daten der Person, der für die GmbH verantwortlich sein wird. (Vorname, Nachname, Wohnort, Ausweisdaten, Telefonnummer).

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